Ästhetik der Rechtsbeugung: Verwaltungshandeln beim Buchenhof-Wald
Unsere Freude von der Buchenhofwald-Inititiave haben uns den vollständigen Handlungsablauf der Rechtsbeugung, Enteignung und Baumfällung des ehemaligen Buchenhof-Waldes zukommen lassen. Obwohl auf niederträchtigste Weise Tatsachen geschaffen wurden, werden Anwohner und Initiative weiterhin darum kämpfen, die Bebauung des restlichen Waldes zu verhindern.
Die beiden Bilder sind der Webseite der Initiative entnommen und zeigen eindrucksvoll den Zustand vor und nach der Baumfällung. In einer "wachsenden Stadt" gibt es keinen Platz mehr für Natur und geschützte Tierarten.
Hier der Bericht der Initiatoren der Buchenhofwald-Initiative:
Wussten Sie, dass es in Deutschland ein Bundesland gibt, indem die Regierung fehlerhaftes Verwaltungshandeln im Rahmen einer sogenannten Evokation an sich ziehen kann, so dass ein Rechtsweg gegen dieses fehlerhafte Verwaltungshandeln nicht mehr offen steht?
Wir wussten es auch nicht, haben es aber spüren dürfen.
In Hamburg gibt es ein kleines Buchenwäldchen, wohl der letzte Buchenprimarwald. Keine Bewirtschaftung, viel Totholz, viele hohle Bäume. Sehr viele streng geschützte Tier- und Pflanzenarten fanden hier in Hamburg ihr letztes Refugium. Als der Besitzer des Waldes starb, reichte die Erbengemeinschaft eine Bauvoranfrage ein, die über alle Parteien hinweg, einstimmig abgelehnt wurde. Nein der Wald sollte, so wie es der Senat schon 1997 festgelegt hatte, als Wald planrechtlich gesichert werden.
Also wurde der Wald zum Preis eines Waldes an eine Wohnungsbaugenossenschaft verkauft.
Und was macht diese Wohnungsbaugesellschaft? Sie stellt einen Bauvorbescheidsantrag. Anstatt sich nun mit diesem Antrag auseinanderzusetzen, weist die Schwarz – Grüne Mehrheit den Bezirksamtsleiter an einen Bauvorbescheid zu erlassen, obwohl dies gegen eine Reihe von Rechtsvorschriften verstößt.
Als die Nachbarn und die Einwohner des Bezirkes das mitbekommen ist es schon zu spät. Der wohl nichtige, weil gegen eine Vielzahl von Gesetzen verstoßende Bauvorbescheid ist in der Welt. Weil in Hamburg weder Nachbarn, noch die Naturschutzverbände offensichtlich rechtsfehlerhaftes Handeln der Verwaltung angreifen dürfen, es fehlt am sogenannten subjektiven Rechtschutzbedürfnis, gründet sich eine Bürgerinitiative und führt erfolgreich einen Bürgerentscheid durch.
Über 44.000 Altonaer bzw. über 85% der abgegebenen Stimmen sind dafür, dass endlich ein legales Planverfahren durchgeführt wird, mit dem Ziel, dass die vorhandenen Gesetze auch angewandt werden und das dadurch der Wald durch Bebauung nicht vernichtet werden darf.
Während des Bürgerentscheides erwächst dem Bauverein ein Baurecht. Denn in Hamburg ist es so, dass zweimonatiges Nichtstun der Verwaltung damit belohnt wird, dass aus dem Vorbescheid ein Baurecht erwächst.
Der Antrag der Opposition, doch erst einmal die Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen, wird von Schwarz-Grün weggewischt. Man habe mit dem Investor so lange verhandelt, nun müsse der Investor auch das bekommen, was man ihm versprochen habe. Folgerichtig beanstandet der Bezirksamtsleiter das Ergebnis des Bürgerentscheides, es ist nicht kompatibel mit der politischen Meinung von Schwarz Grün. Formal beanstandet der Bezirksamtsleiter aber, dass er nun zwei entgegengesetzte Rechte zu entscheiden habe, Einleitung eines Planverfahrens aus dem Ergebnis des Bürgerentscheides heraus oder Berücksichtigung des Baurechts durch Zeitablauf.
Auch weiß er nicht, wie er mit der Auflage, dass der Bauträger gesondert einen Fällantrag stellen muss, umgehen soll. Eigentlich könnte er ihn aus der Rechtslage heraus nicht genehmigen. Aber - es gibt ja Urteile, wo das Amt verpflichtet wird, einen Fällantrag zu genehmigen, wenn im Rahmen eines ordentlichen Planverfahrens festgestellt wird, dass es für das Bauvorhaben keine Hinderungsgrüne, z.B. aus dem Naturschutz heraus, gibt.
Netterweise werden die Vertrauensleute des Bürgerentscheids abgefragt, welche Gründe aus ihrer Sicht dafür sprechen, dass der Bürgerentscheid rechtmäßig wäre. Dann wird den Vertrauensleuten auch noch versprochen, dass nicht gefällt wird, bis die Rechtslage geklärt ist – und dann ist Schweigen im Wald – denn der Senat tagt nicht öffentlich, also unterliegt alles, was mit dem Wald zu tun hat, der Geheimhaltung.
Und eines Tages, aus dem heitern Himmel heraus, kreischen die Motorsägen, der Wald wird unter Missachtung vieler Gesetze mal eben platt gemacht. Entsetze Anrufe bei der Polizei ergeben, dass eine Fällgenehmigung vorliege, und der sofortige Vollzug angeordnet sei. Diese Fällgenehmigung hat es in sich.
Statt der beantragten 110 Bäume, müssen 162 Bäume mit einem Stammdurchmesser von 25 bis 95 cm (nach Augenschein sind viele Bäume dicker als 95 cm, aber darauf kommt es nun auch nicht mehr drauf an) gefallt werden. Dünnere Bäume, deren es in diesem über 200 Jahre alten Hochwald doch einige gibt, werden vorsorglich gar nicht erst gezählt.Die achtseitige Fällgenehmigung liegt schon bei der zuständigen Polizeiwache, obwohl der Senat seine Entscheidung noch gar nicht verkündet hat.
Der sofortige Vollzug wurde angeordnet, weil die Gefahr bestand, dass die Initiatoren des Bürgerentscheides und Nachbarn Rechtsmittel einlegen könnten. Zitat:“Ohne die Ausnutzung der Ausnahmegenehmigung kann das Bauvorhaben nicht realisiert werden.“ Senat und Bezirksamt wissen also, dass das Bauvorhaben bei einer gerichtlichen Klärung keine Chance haben würde.
Nun waren die Initiatoren zuversichtlich, dass nun endlich der Rechtsweg beschritten werden könnte. In Hamburg haben nämlich weder die Bürger noch die Naturschutzverbände die Möglichkeit die ordnungsgemäße Berücksichtigung u.A. der Naturschutzgesetze einzuklagen.
Aber, die große Überraschung: Sowohl das Verwaltungsgericht, als auch das Oberverwaltungsgericht akzeptieren, dass der Senat in Hamburg das Recht hat, sich über eine gerichtliche Klärung zu stellen. Zitat aus dem Beschluss des OVG: „Nach der Gesetzeslage trägt ein Bürgerentscheid die Möglichkeit einer Aufhebung durch Evokation des Senats in sich. Besteht aber der Bürgerentscheid nach der Aufhebung durch den Senat nicht mehr, fehlt es an dem subjektiven Recht der Antragsteller, aufgrund dessen sie die Aufhebung der der Beigeladenen erteilten Baumfällgenehmigung durchsetzen könnten.“
Bei diesem Beschluss kommen hunderte von Menschen ins Grübeln. Wie kann es sein, dass ein oberstes politisches Organ in einem Bundesland unbequeme Beschlüsse aufheben kann, und dass dieses Vorgehen nicht einer Überprüfung der Gerichte obliegt?
Die Wurzel des in den anderen Bundesländern nicht bekannten Evokationsrecht liegt im Großhamburg Gesetz aus dem Jahre 1937, welches in Hamburg das Evokationsrecht eingeführt hat, um die politischen Beschlüsse des Senats schnell umsetzen zu können. Unbemerkt, weil auch nicht oft benötigt, ist dieses Evokationsrecht in die Hamburger Verfassung übernommen worden. Dass gerade ein Schwarz Grünes Bündnis solch einen Joker zieht um nicht unangenehme Fragen gerichtlich klären zu müssen, es ist ein Trauerspiel und wird die Politikverdrossenheit in Hamburg noch weiter fördern….
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Kommentare
Fahrt zur Hölle, Prostitiker!
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Mensch Ralf, Politik ist doch das schmutzigste Geschäft überhaupt. Du...
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Wundert dich das? Nicht wirklich. Wir haben doch die ganze Zeit mit...




Kommentare
Wie das Abendblatt heute berichtet, wird einer der Hauptakteure dieser Schmierenkomödie nun Staatsrat. Peter Wenzel (CDU) tritt die Nachfolge von Carsten Frigge (CDU) in der Behörde für Wirtschaft und Arbeit an und wird neuer Staatsrat.
Damit hat der Bauverein Elbgemeinden (BVE) einen Vorstand noch einflussreicher in der Politik positioniert.