Auskunftsersuchen der Bezirksversammlung Altona an Frau Anja Hajduk zum Planungsstand des Autobahndeckels gestellt
Die FDP-Fraktion Altona hat gemeinsam mit zwei Abgeordneten der LINKEN folgendes Auskunftsersuchen an die amtierende Senatorin der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Frau Anja Hajduk zum Planungsstand des Autobahndeckels über der A7 eingebracht.
Auskunftsersuchen gem. § 27 BezVG
Von den Mitglieder der BV Altona
Eckhard Fey, Lorenz Flemming, Dr. Brigitte Mahn, Michael Sauer, Martin Scharlach
Überdeckelung der A7
Seit der Zusage des Bundesverkehrsministers für Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der Verbreiterung des A7 auf Hamburger Stadtgebiet 400 Mio. Euro an Hand geben zu wollen, wird von verschiedenen Stellen in Behörden und Bezirksämtern an Lösungen der unterschiedlichen Aufgaben gearbeitet. Daneben gibt es ein Auftragsverhältnis zwischen der FHH und der Deges GmbH eine Planung für die gesetzlich geforderten Lärmschutzmaßnahmen zu erstellen und einen Prüfungsauftrag für die von Hamburg angedachte Verlängerung der Deckel über den notwendigen Lärmschutz hinaus.
Das BA Altona und die BV Altona sind im Vorgriff auf die zu erwartenden Entscheidungen der FHH zur Deckelverlängerung aufgefordert, die Möglichkeiten zu prüfen, welche zusätzlichen Finanzmittel durch die Verlagerung von Kleingärten aus dem Bezirksgebiet und andere Liegenschaften mobilgemacht werden können. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Senatorin für Stadtentwicklung und Umwelt:
- Gibt es eine definitive Zusage des für den Autobahnausbau verantwortlichen Verkehrsministeriums, die Summe von 400 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen? Wie werden diese Mittel der FHH zur Verfügung gestellt? Welche Auflagen sind an diese Zurverfügungstellung gebunden?
- Gibt es einen Senats- und / oder Bürgerschaftsbeschluss, wie diese Mittel für den Lärmschutz an der A7 auf Hamburger Gebiet eingesetzt werden sollen? Wenn Ja, wie lauten diese Beschlüsse? (Bitte die entsprechenden Drucksachen der Antwort beifügen)
- Gibt es einen Senatsbeschluss, wer die Verantwortung für die Realisierung von Lärmschutzmaßnahmen hat, die über die gesetzlich geforderten und vom Bund bereitgestellten hinausgehen? Wie ergänzen sich in diesem Fall die möglichen Verantwortungen für Planung und Realisierung von Bund und FHH? Wie ist die Rolle der Deges festgelegt, soweit sie in diesem Zusammenhang für die FHH tätig wird?
- Gibt es einen Auftrag an das BA Altona und die BV Altona zusätzlich zu den vom Bund bereit gestellten Mitteln für Lärmschutzmaßnahmen an der A 7 auf Altonaer Gebiet weitere Mittel (z.B. die in der Diskussion befindlichen 127 Mio. Euro) durch die Verfügbarmachung von in Altona belegene Liegenschaften der FHH zu mobilisieren? Wenn Ja, wie lautet dieser Auftrag?
- Gibt es einen Senatsbeschluss, unter welchen Umständen eine Verlängerung der mit Bundesmitteln zu bauenden Deckel in Altona und in Eimsbüttel definitiv umgesetzt werden sollen? Welche Anforderungen werden in dieser Hinsicht an die vom Lärm betroffenen Bezirke gestellt?
- Gibt es Abhängigkeiten oder eine Vorgabe, was passiert, wenn es den Bezirken nicht gelingt, Möglichkeiten für eine ausreichende Mittelaufbringung aufzuzeigen?
- Gibt es eine Organisation für die Planungsphase, die es dem BA und der BV ermöglicht ihre Kompetenz für die Planung und möglicherweise Realisierung der Überdeckelung auf Altonaer Gebiet über die bestehenden generellen Regelungen hinaus in das Vorhaben mit einzubringen
Das Dokument steht als PDF hier zum Download zur Verfügung.



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