Auskunftsersuchen der LINKEN / FDP an die Behörde der Stadtentwicklung und Umwelt zum Autobahndeckel A7
Die Mitglieder der Bezirksversammlung Altona Herr Eckhard Fey (Fraktion DIE LINKE), Herr Lorenz Flemming (FDP-Fraktion), Frau Dr. Brigitte Mahn (FDP-Fraktion), Herr Michael Sauer (Fraktion DIE LINKE) und Herr Martin Scharlach (FDP-Fraktion) haben der Senatorin der Behörde der Stadtentwicklung und Umwelt (BSU), Frau Anja Hajduk, gem. § 27 BezVG Fragen zum Autobahndeckel A7 gestellt, die von der BSU in der Drucksache XVIII-A 062 A/BVG/64.11-11,5 mit Datum vom 22.01.2009 wie folgt beantwortet wurden.
Zur besseren Lesbarkeit habe ich die Antworten direkt hinter die Fragen montiert.
Überdeckelung der A7
Seit der Zusage des Bundesverkehrsministers für Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der Verbreiterung des A7 auf Hamburger Stadtgebiet 400 Mio. Euro an Hand geben zu wollen, wird von verschiedenen Stellen in Behörden und Bezirksämtern an Lösungen der unterschiedlichen Aufgaben gearbeitet. Daneben gibt es ein Auftragsverhältnis zwischen der FHH und der Deges GmbH eine Planung für die gesetzlich geforderten Lärmschutzmaßnahmen zu erstellen und einen Prüfungsauftrag für die von Hamburg angedachte Verlängerung der Deckel über den notwendigen Lärmschutz hinaus.
Das BA Altona und die BV Altona sind im Vorgriff auf die zu erwartenden Entscheidungen der FHH zur Deckelverlängerung aufgefordert, die Möglichkeiten zu prüfen, welche zusätzlichen Finanzmittel durch die Verlagerung von Kleingärten aus dem Bezirksgebiet und andere Liegenschaften mobilgemacht werden können.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Senatorin für Stadtentwicklung und Umwelt:
1. Gibt es eine definitive Zusage des für den Autobahnausbau verantwortlichen Verkehrsministeriums, die Summe von 400 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen?
Wie werden diese Mittel der FHH zur Verfügung gestellt?
Welche Auflagen sind an diese Zurverfügungstellung gebunden?
Zu 1.:
Der Bund will die A 7 gemäß gesetzlichem Auftrag des Bundestages prioritär ausbauen. Das BMVBS steht daher voll zu dem Ausbauprojekt der A 7 in Hamburg und unterstützt die vordringliche Maßnahme des BVWP nach allen Kräften.
Minister Tiefensee hat bereits im März 2006 eine Schwerpunktfinanzierung in Höhe von 250 Mio. € zugesagt. Die Auftragsverwaltung für Bundesfernstraßen in Hamburg hat sodann im 2. Halbjahr 2007 ein umfassendes Immissionsschutzkonzept zum Ausbau der A 7 erarbeitet und im Dezember 2007 die Grundzüge der Planung mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) abgestimmt. Das BMVBS hat mit Schreiben vom 19. Dezember 2007 das vorgelegte Konzept bei zu diesem Zeitpunkt geschätzten Kosten in Höhe von ca. 400 Mio. Euro (Ausbau inkl. Lärmschutz) fachlich anerkannt und Hamburg gebeten, auf dieser Grundlage die Planungen weiter voranzutreiben. Nunmehr wird eine entsprechende Entwurfsplanung erarbeitet. Eine definitive Zusage über die geschätzte Summe gibt es im derzeitigen Projektstadium naturgemäß noch nicht. Sie kann erst erfolgen, nachdem die bisher grob geschätzten Kosten durch vertiefende Untersuchungen sicherer bestimmt werden können.
Die Entwurfsplanung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Bund und wird durch ihn mit dem sogenannten Gesehen-Vermerk genehmigt.
Die erforderlichen Mittel sind danach vom Bund in den Straßenbauhaushalt einzustellen und werden von Hamburg bei Bauausführung in Abhängigkeit vom Baufortschritt abgerufen.
2. Gibt es einen Senats- und / oder Bürgerschaftsbeschluss, wie diese Mittel für den Lärmschutz an der A7 auf Hamburger Gebiet eingesetzt werden sollen?
Wenn Ja, wie lauten diese Beschlüsse? (Bitte die entsprechenden Drucksachen der Antwort beifügen)
Zu 2.:
Nein. Hamburg stellt als Auftragsverwaltung des Bundes die Planungsmittel bereit und stimmt die Entwurfswurfsplanungen in einem laufenden Vorgang mit dem Bund ab. Siehe auch Antwort zu 1.
3. Gibt es einen Senatsbeschluss, wer die Verantwortung für die Realisierung von Lärmschutzmaßnahmen hat, die über die gesetzlich geforderten und vom Bund bereitgestellten hinausgehen?
Wie ergänzen sich in diesem Fall die möglichen Verantwortungen für Planung und Realisierung von Bund und FHH?
Wie ist die Rolle der Deges festgelegt, soweit sie in diesem Zusammenhang für die FHH tätig wird?
Zu 3.:
Das Konzept zur Realisierung von städtebaulichen Ergänzungsbauwerken wird von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt derzeit vorbereitet und Senat und Bürgerschaft danach zur Entscheidung vorgelegt.
Hamburg plant in Abstimmung und Einvernehmen mit dem Bund und wird die Mehrkosten für Bau und Unterhaltung von Ergänzungsbauwerken gegenüber dem Bund ablösen.
Die DEGES ist auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrages mit der Planung und dem Ausbau der BAB A 7 beauftragt.
4. Gibt es einen Auftrag an das BA Altona und die BV Altona zusätzlich zu den vom Bund bereit gestellten Mitteln für Lärmschutzmaßnahmen an der A 7 auf Altonaer Gebiet weitere Mittel (z.B. die in der Diskussion befindlichen 127 Mio. Euro) durch die Verfügbarmachung von in Altona belegene Liegenschaften der FHH zu mobilisieren?
Wenn Ja, wie lautet dieser Auftrag?
Zu 4.:
Nein. Die BSU erarbeitet gegenwärtig mit der Finanzbehörde ein Konzept, mit dem FHH-eigene Flächen mobilisiert werden können, deren Erträge für die Finanzierung von Ergänzungsbauwerken eingesetzt werden können. In diese Erarbeitung sind die betroffenen Bezirke Altona und Eimsbüttel einbezogen.
5. Gibt es einen Senatsbeschluss, unter welchen Umständen eine Verlängerung der mit Bundesmitteln zu bauenden Deckel in Altona und in Eimsbüttel definitiv umgesetzt werden sollen?
Welche Anforderungen werden in dieser Hinsicht an die vom Lärm betroffenen Bezirke gestellt?
Zu 5. und 6.:
In der BSU wird hierzu eine Senatsbefassung vorbereitet. Zielsetzung der BSU ist eine maximale Deckellänge in den geeigneten Bereichen auf Basis einer Gegenfinanzierung durch Flächenverwertungen. Zurzeit gibt es noch keine abschließenden Erkenntnisse, inwieweit die Gegenfinanzierung möglich ist. Unabhängig davon gibt es kein Präjudiz wie Senat und Bürgerschaft entscheiden werden.
6. Gibt es Abhängigkeiten oder eine Vorgabe, was passiert, wenn es den Bezirken nicht gelingt, Möglichkeiten für eine ausreichende Mittelaufbringung aufzuzeigen?
Zu 5. und 6.:
In der BSU wird hierzu eine Senatsbefassung vorbereitet. Zielsetzung der BSU ist eine maximale Deckellänge in den geeigneten Bereichen auf Basis einer Gegenfinanzierung durch Flächenverwertungen. Zurzeit gibt es noch keine abschließenden Erkenntnisse, inwieweit die Gegenfinanzierung möglich ist. Unabhängig davon gibt es kein Präjudiz wie Senat und Bürgerschaft entscheiden werden.
7. Gibt es eine Organisation für die Planungsphase, die es dem BA und der BV ermöglicht ihre Kompetenz für die Planung und möglicherweise Realisierung der Überdeckelung auf Altonaer Gebiet über die bestehenden generellen Regelungen hinaus in das Vorhaben mit einzubringen?
Zu 7.:
Die Errichtung des Verkehrsbauwerkes inklusive aller Tunnelbauwerke muss nach den Regularien der Planfeststellung ablaufen, in die die BSU und das Bezirksamt einbezogen werden. Für die möglichen ergänzenden städtebaulichen Planungen gibt es bisher noch keine Festlegungen.
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Kommentare
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