Buchenhofwald: Aufschiebende Eingabe der Bürgerinitiative wurde von Verwaltung unterschlagen
Laut der SPD-Abgeordneten Anne Krischok wurde die aufschiebende Eingabe der Buchenhofwald-Initiative von der Verwaltung unterschlagen. In ihrer Pressemitteilung vom 12.03. fragt die Politikerin, inwiefern hier absichtsvolles Handeln des Hamburger Senats vorlag.
Der chronologische Ablauf der Rechtsbeugung beim Buchenhofwald kann hier nachgelesen werden.
Anne Krischok
Bürgerschaftsabgeordnete im Wahlkreis 4Pressemitteilung
Buchenhofwald: Aufschiebende Eingabe ging in der Verwaltung unter und tauchte erst nach den Fällgenehmigungen wieder auf
Anne Krischok (SPD): Trickst und täuscht der Senat, indem die Eingabe erst nach der Senatsentscheidung an die zuständige Dienststelle weitergeleitet wurde?
Hamburg, 12. März 2010
Haben die Fällungen im Buchenhofwald noch ein parlamentarisches Nachspiel? Der Senat kann zumindest nicht erklären, warum eine aufschiebende Eingabe der Bür-gerinitiative „Erhaltet den Buchenhofwald“ eine Woche lang in der Hamburger Ver-waltung liegen geblieben ist, bevor sie nach(!) der Erteilung der Fällgenehmigung angeblich nicht mehr berücksichtigt werden konnte.
Was ist genau geschehen? Am 02.02. stellte die besagte Bürgerinitiative eine Ein-gabe an den Petitionsausschuss, deren Eingang auch vom Eingabendienst am 04.02. bestätigt wurde. Eine solche hat in Hamburg bislang grundsätzlich einen Auf-schub und binden die Hamburger Verwaltung und Politik. In diesem Fall jedoch nicht – denn die Eingabe wurde der zuständigen Stelle genau eine Stunde nach (!) Ertei-lung der Fällgenehmigung übermittelt. Zu diesem Zeitpunkt waren jedoch die Ketten-sägen im Buchenhofwald zugange und haben für das Wohnungsbauprojekt des BVE nun 162 Bäume endgültig.
Diese Senatsantworten verärgern die SPD-Wahlkreisabgeordnete in der Hamburgischen Bürgerschaft Anne Krischok, die u.a. im Petitionsausschuss die Eingabe der Bürgerinitiative vertritt. „Der Senat windet sich: Zunächst mussten wir lernen, dass der Buchenhofwald rechtlich nicht als Wald geschützt sei – nach den Fällungen fällt er plötzlich doch unter die Bestimmungen des Landeswaldgesetzes“.
Auch der Gang vor die Gerichte ist für die Bürgerinitiative zum Erhalt des Buchen-hofwaldes bislang erfolglos geblieben: Nachdem der Senat den Bürgerentscheid aufgehoben hatte, stellte das Oberverwaltungsgericht fest, dass nunmehr die Kläger keine Klagebefugnis hätten. „Eine Beschwerde gegen die Senatsentscheidung ist in der: Man hätte vorher präventiv klagen sollen" fasst Anne Krischok die Konsequenz dieser Rechtsprechung zusammen. Sie will sich nun in der SPD-Bürgerschaftsfraktion dafür einsetzen, dass zumindest in der Zukunft Volksbegehren wie das zum Erhalt des Buchenhofwaldes von der Regierung und Verwaltung be-rücksichtigt werden müssen.
Zur Erinnerung: Im November vergangenen Jahres hatte sich eine überwältigende Mehrheit für einen Erhalt des ökologisch bedeutsamen Waldes an der Osdorfer Landstraße in Iserbrook ausgesprochen. Eine überwältigende Mehrheit von über 40.000 Bürgerinnen und Bürger hatten sich für den Erhalt des Buchenhofwaldes ausgesprochen. Trotzdem beanstandete das Bezirksamt aus formalen Gründen die-sen Bürgerentscheid. Nachdem die Bezirksversammlung sich diesem Votum des Bezirksamtsleiters nicht anschließen wollte, hat nun der Senat am 09.02. endgültig entscheiden, dass die Fällungen im Buchenhofwald erfolgen sollen.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Frank Leptien; Wissenschaftlicher Mitarbeiter von Anne Krischok, MdHB
SPD-Abgeordnetenbüro; Luruper Hauptstraße 168, 22547 Hamburg
Tel.: 040 / 83 01 84 00; Fax: 040 / 82 29 99 84; Handy: 0151 56 33 43 25
Internet: www.anne-krischok.de; E-Mail: abgeordnetenbuero@anne-krischok.de
Die Pressemitteilung steht hier als PDF zum Download zur Verfügung.




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Von Anne Krischoks Rede vom 25.02. in der Hamburger Bürgerschaft gibt es auf YouTube einen Videomitschnitt: