Schriftliche Kleine Anfrage zu Kosten und Erlösen des Autobahndeckels A7 mit Antwort des Senats
Peter Tschentscher, Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft und Finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, hat eine sogenannte "Schriftliche Kleine Anfrage" an den Hamburger Senat zu den Kosten des Autobahndeckels A7 gestellt.
Eine "Kleine Anfrage" ist ein Instrument der parlamentarischen Kontrolle in Form einer auf wenige Punkte begrenzte Fragestellung eines Abgeordneten oder Parlamentariers an eine Exekutive wie den Hamburger Senat.Die Antworten sind nicht sehr aussagekräftig, da großteils auf die Senatsdrucksache vom März 2009 "Ausbau BAB A 7 – Städtebauliche und landschaftsplanerische Optimierung; Deckelergänzungen und Deckelnutzungen" verwiesen wird. Zumindest liegt nun ein neuer Sachstand mit allen Auskünften vor, die zu geben der Senat zur Zeit bereit ist
Die Fragen sind jeweils kursiv dargestellt, die entsprechenden Antwortpassagen des Senats in normaler Typo dargestellt:
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/7633
19. Wahlperiode 02.11.10
Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Peter Tschentscher (SPD) vom 25.10.10 und Antwort des Senats
Betr.: Autobahndeckel A 7 – Kosten und Erlöse
In seiner Mitteilung an die Bürgerschaft in Drs. 19/2471 vom 3. März 2009 beschreibt der Senat sein Vorhaben, die aus Bundesmitteln finanzierte Überdeckelung
der Autobahn A 7 zur städtebaulichen und landschaftsplanerischen Optimierung zu erweitern. Die von der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) zu tragenden Kosten der Deckelergänzungen sollen zum Teil durch Erlöse aus Verwertungsflächen kompensiert werden, deren bisherige Nutzungen auf die Autobahndeckel verlagert werden. Der Hamburger Anteil an den Kosten der Überdeckelung wird in Drs. 19/2471 mit 167 Millionen Euro angegeben. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Drucksache war nach eigenen Angaben des Senats die Prognosegenauigkeit bei Kosten und Erlösen aufgrund des frühen Planungsstadiums noch deutlich eingeschränkt.Ich frage den Senat:
Die Planungsabschnitte Schnelsen und Bahrenfeld/Othmarschen weisen derzeit einen unterschiedlichen Bearbeitungsstand auf. In Schnelsen liegt eine Kostenberechnung auf Grundlage einer genehmigten Haushaltsunterlage vor, während sich eine solche Haushaltsunterlage für den Planungsabschnitt Bahrenfeld/Othmarschen derzeit noch in der Bearbeitung befindet. Hier liegt eine fortgeschriebene Kostenschätzung vor.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:
1. Wie hoch sind zum gegenwärtigen Planungsstand
a) die Baukosten,
Die von Hamburg zu tragenden Baukosten betragen nach derzeitigem Planungsstand für den Planungsabschnitt Schnelsen circa 39 Millionen Euro und für den Planungsabschnitt Bahrenfeld/Othmarschen geschätzte 78,5 Millionen Euro. Hierin enthalten sind auch die Kosten für das Eingriffs- und Ausgleichskonzept.
b) die Planungskosten,
Die Planungskosten einer Maßnahme betragen nach langjähriger Erfahrung der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) rund 15 Prozent der jeweiligen Bausumme. Die von Hamburg zu tragenden Planungskosten für den Planungsabschnitt Schnelsen lägen somit rechnerisch bei 5,8 Millionen Euro und für den Planungsabschnitt Bahrenfeld/Othmarschen bei 11,8 Millionen Euro.
c) die kapitalisierten Folgekosten,
Die kapitalisierten Folgekosten belaufen sich für den Planungsabschnitt Schnelsen auf 10,2 Millionen Euro. Die fortgeschriebene Folgekostenberechnung für den Planungsabschnitt Bahrenfeld/Othmarschen liegt noch nicht vor.
d) die Kosten für ein vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erwartetes „vollständiges Eingriffs- und Ausgleichskonzept“ und
Siehe Antwort zu 1. a).
e) welche weiteren Kosten für jeweils welche Deckelbereiche, die von der FHH zu finanzieren sind?
Keine.
2. Wie hoch sind die bisher von der FHH finanzierten Planungskosten für jeweils welche Deckelbereiche?
Siehe Antwort zu 1. b).
Der Senat teilt in Drs. 19/2471 mit, dass er die Investitionskosten der Maßnahmen zur Überdeckelung der A 7 in den Haushaltsplan-Entwurf 2011/2012 und in die Mittelfristige Finanzplanung einstellen und rechtzeitig eine Verpflichtungsermächtigung einwerben werde.
3. Wann ist mit dem Beginn der ersten Baumaßnahmen zu rechnen, die von der FHH zu finanzieren sind?
Nach derzeitigem Planungsstand werden die ersten von Hamburg zu tragenden Baukosten 2015 anfallen.
4. In welcher Höhe hat der Senat in seinem Haushaltsplan-Entwurf 2011/2012
a) Investitionsmittel und
b) Verpflichtungsermächtigungen
jeweils für die Jahre 2011 und 2012 vorgesehen?
Die erfragten Einzelheiten werden der Bürgerschaft mit dem Haushaltsplan-Entwurf 2011/2012 im November 2010 zugeleitet.
Die Höhe der Erlöse aus dem Verkauf städtischer Grundstücke beziehungsweise Verwertungsflächen gibt der Senat in Drs. 19/2471 mit 126 Millionen Euro an. Darin enthalten ist ein kalkulierter Erlös aus dem Verkauf der bisherigen Fläche der Trabrennbahn Bahrenfeld, deren Verlagerung jedoch zwischenzeitlich infrage gestellt ist.
5. Wie hoch sind zum derzeitigen Planungsstand die kalkulierten Erlöse aus dem Verkauf
a) der Verwertungsflächen insgesamt,
Siehe Drs. 19/2471.
b) welcher Verwertungsflächen in welcher Größe, deren Nutzungen auf die vom Bund finanzierten Autobahndeckel verlagert werden sollen und
c) welcher Verwertungsflächen in welcher Größe, deren Nutzungen auf die von der FHH finanzierten Autobahndeckel verlagert werden sollen?
Entfällt; eine Differenzierung zwischen „Deckel Bund“ und „Deckel Hamburg“ ist nicht erfolgt.
6. Mit welchen Kosten für die FHH in welcher Höhe rechnet der Senat im Zusammenhang mit dem Verkauf der Verwertungsflächen beziehungsweise der Verlagerung ihrer bisherigen Nutzungen auf die Autobahndeckel (zum Beispiel finanzielle Hilfen oder Entschädigungen für Kleingärtner oder Kosten für Flächensanierungen)? Aus welchen Haushaltstiteln (Titelnummer und Zweckbestimmung) werden diese gegebenenfalls finanziert?
Siehe Drs. 19/5824. Im Übrigen werden die Kosten zu gegebener Zeit ermittelt.
Die Schriftliche Kleine Anfrage steht hier als Download im PDF-Format zur Verfügung.



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