Am Rande: Isebek Initiative | "Bezirksamtsbegehren": eine neue Eimsbütteler Spezialität
In Hamburg gibt es offenbar weitere Bürger-Initiativen mit ähnlichen Problemen.
Beim Umgang der Bezirksversammlung Eimsbüttel mit der ISEBEK-INITIATIVE, die sich für den Erhalt des Grünzuges am Isebekkanal einsetzt, drängen sich Parallelen zu den Plänen der Altonaer Bezirksversammlung zum erfolgreichen Bürgerbegehren der Initiative "Apfelbaum braucht Wurzelraum".
Aus gegebenem Anlass veröffentliche ich den folgenden Artikel unverändert und vollständig auf dieser Seite:
"Bezirksamtsbegehren" - eine neue Eimsbütteler Spezialität
In der Bezirksversammlung Eimsbüttel gab es am Donnerstag, dem 26. Februar 2009, eine Hamburger Premiere: erstmals wurde hier über ein "Bezirksamtsbegehren" entschieden. Und das fast einstimmig. Unter der Regie des Bezirksamtsleiters Dr. Mantell ließ der Vorsitzende der Bezirksversammlung Niels Böttcher über einen Text abstimmen, den er zwar mit "Bürgerbegehren 'Hände weg vom Isebek !'" überschrieben hatte, der jedoch in Wirklichkeit vom Bezirksamt in einem Zulässigkeitsbescheid so harmlos neu formuliert worden war, dass selbst jeder Bürgerbegehrens-Gegner ihm mühelos zustimmen konnten.
Zwar hielt der Vorsitzende der Bezirksversammlung einen Brief in den Händen, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens "Hände weg vom Isebek !" den fehlerhaften Bezirksamtstext nicht anerkannt und Klage gegen ihn erhoben haben. Das aber focht die Bezirksoberen nicht weiter an. Ohne die Entscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichtes abzuwarten, griffen sie in das laufende rechtliche Verfahren ein und ließen ohne weitere Diskussion über einen Bürgerbegehrenstext abstimmen, dessen Legitimität noch völlig ungeklärt ist. Der auf Anraten des anwesenden Juristen und Bezirksamtsleiters Dr. Mantell gefaßte, in der Tagesordnung extra vorgezogene Beschluß der Bezirksversammlung hat daher keinerlei rechtliche Wirkung.
Geplant war offenbar die aus Hamburg bereits bekannte und berüchtigte "Scheinübernahme" des Bürgerbegehrens: Wenn die Bezirksversammlung einen - in diesem Fall auch noch durch Bezirksamtsjuristen zurechtgestutzten - Bürgerbegehrenstext zunächst scheinbar übernimmt und alles Weitere dann anderen Instanzen überlässt, so lässt sich das Bürgerbegehrensverfahren vorzeitig "erledigen", ohne selbst Verantwortung für die dann folgenden, dem Bürgerwillen entgegengerichteten Entscheidungen zu übernehmen. Ein Bürgerentscheid kann so durch Vorspiegelung einer Zustimmung verhindert werden.
Mit ihrem Beschluss vom Donnerstag "empfahlen" die Bezirksabgeordneten Forderungen des Bürgerbegehrens, die sie, wie Gespräche, Äußerungen in öffentlichen Sitzungen und Abstimmungen in Bezirksgremien bisher zeigten, einhellig und entschieden ablehnen. Zum Beispiel stimmten sie unter Punkt 2 dafür, vor dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke nicht etwa das zuvor noch als altenativlos hingestellte Hoheluft-Contor zu bauen, sondern dort öffentliche Grünflächen festzusetzen, wie es ja im geltenden Baustufenplan Harvestehude Rotherbaum vorgesehen ist. Dass ein solcher Beschluss in der Realität keinerlei Konsequenzen haben soll, wurde den Abgeordneten auf Seite 2 der Beschlussvorlage zugesichert: "Diese Empfehlung entfaltet für das Bezirksamt keine Bindungswirkung ...". Damit ist die mögliche Zielrichtung für eine "Scheinübernahme" des Bürgerbegehrens beschrieben: die Bezirksversammlung täuscht in diesem Fall ihre Zustimmung nur vor, um dann dem Bezirksamt freie Bahn für seine dem Bürgerbegehren entgegengerichteten Aktivitäten zu geben.
Unser Bezirk ist erst vor kurzem durch angeblich unsaubere Praktiken bei der Kandidatenwahl in der Eimsbütteler SPD bundesweit in die Schlagzeilen geraten. Nun beteiligt sich die gleiche Partei in Eimsbüttel wiederum - in gewohnter Eintracht mit den Regierungsparteien CDU und GAL - an einer höchst fragwürdigen, politisch unanständigen Abstimmung, die geeignet ist, unseren Bezirk erneut in Verruf zu bringen.
Dass der verbissene Versuch, auch die letzen Mittel einzusetzen, um einen basisdemokratischen Bürgerentscheid zu verhindern, unter der Regie des Bezirksamtsleiters Dr. Mantell stattfindet, kommt nicht von ungefähr und war zu erwarten. Schon in der Vergangenheit zeigte Mantell seine tiefe Abneigung gegen eine Bürgermitsprache in Bezirksangelegenheiten, so etwa, als er am 17.07.2008 einen Antrag zum Tagesordnungspunkt 5.15 "Entwurf eines Gesetzes zum Neuerlass des Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetzes (HmbIFG)" (Drs. 0365/XVIII) in den Hauptausschuss der Bezirksversammlung einbrachte, mit dem Ziel, die in der Gesetzesnovelle zum HmbIFG vorgesehene Ausweitung der Bürgerrechte auf Information zu verhindern. Der mit den Bezirken abzustimmende Entwurf einer Senatsdrucksache der Justizbehörde bezweckte, wie es in dem Papier hieß, "die Erweiterung der Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger und die Erhöhung der Transparenz und Akzeptanz des Verwaltungshandelns". Dazu sollte der bisherige Ausschluss der Bürger von Informationen zu laufenden Verfahren und gegenüber Bezirksversammlungen aufgehoben werden; die entsprechenden Textstellen des Gesetzes (§ 1 Absatz 3 Nummern 1 und 3 HmbIFG) sollten gestrichen werden.
So viel Bürgerrecht und Transparenz mochte Bezirksamtsleiter Mantell bei sich nicht dulden. Sein Beschlussvorschlag lautete daher: "Die Bezirksversammlung bittet die Bezirksaufsichtsbehörde, einer Streichung der Vorschrift des § 1 Absatz 3 Nummern 1 und 5 HmbIFG nicht zuzustimmen."
Auch hier veranlasste Mantell die von ihm gern gerühmte "große Eimsbütteler Kuschelkoalition" aus SPD, CDU und GAL, geschlossen (mit einer Enthaltung bei der SPD) gegen eine Ausweitung der Bürgerrechte auf Information zu stimmen. Bemerkenswert ist, dass auch die ehemals grüne Bürgerinitiativen-Partei GAL in Eimsbüttel mit von der Partie ist, wenn es darum geht, eine ernst gemeinte Bürgerbeteiligung in Bezirksangelegenheiten zu verhindern.
Eine beliebte Methode des Bezirksamtes und der Bezirkspolitiker, sich des zunehmenden Bürgerprotestes, vor allem gegen die Grün-verbrauchende Politik des Bezirks, zu erwehren, sind die sogenannten "Runden Tische", in denen dann oft unerfahrene Bürger durch redegewandte Bezirksstrategen so lange "bearbeitet" werden, bis sie aufgeben. Schon im Vorwege wird dabei auch versucht, auf die Auswahl der Gesprächspartner Einfluss zu nehmen. Im Protokoll der Hauptausschuss-Sitzung vom 17.7.2008, TOP 2.4, heißt es dazu etwa: "Herr W. Böttcher [CDU] warnt vor Gruppen, die dagegen steuern. Man müsse daher genau überlegen, wen man einlädt."
Gegen Transparenz und Bürgerbeteiligung gerichtet ist auch die gängige Praxis, dass viele für die Bürger überaus wichtige Tagesordnungspunkte der Bezirksgremien - unter Missachtung der geltenden Geschäftsordnung der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse – nicht rechtzeitig eine Woche vorher öffentlich angekündigt werden. Abgeordnete, die gegen ihre eigene späte Information protestieren, werden in der Regel überstimmt. Auch auf der Webseite des Bezirksamtes Eimsbüttel steht, wenn überhaupt, oft eine gänzlich veraltete Tagesordnung; wichtige Tagesordnungspunkte werden unter Sammelüberschriften versteckt. Wichtige Vorlagen zu öffentlich verhandelten Punkten werden vielfach nicht in den Sitzungen ausgelegt oder fehlen auch auf der ausliegenden Tagesordnung.
Die Missachtung der Bürgerbeteiligung durch Eimsbütteler Politiker wird nun überdeutlich bei dem Bezirksversammlungs-Beschluss vom 26.2.2009, der in ein laufendes Bürgerbegehrens-Verfahren eingreift, eine verfälschte Version des Bürgerbegehrenstextes verabschiedet und damit versucht, die Vertreter des Bürgerbegehrens ihres in § 32 Absatz 4 BezVG verbrieften Rechtes auf Richtigstellung des fehlerhaften Bezirksamtstextes zu berauben.
Die Isebek-Initiative für den Erhalt des Grünzuges am Isebekkanal und die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens "Hände weg vom Isebek !" werden sich durch die unseriösen Winkelzüge des Bezirksamtes und baubegieriger Bezirkspolitiker nicht in ihrem Engagement für das Grün und die Natur im noch immer so schönen Bezirk Eimsbüttel beirren lassen. Und sie setzen auf die Solidarität und Unterstützung der vielen Eimsbütteler, die sich mit ihren 12.500 Unterschriften für die gleichen naturbewahrenden Ziele ausgesprochen haben.
Denn: DAS ISEBEK-UFER SOLL GRÜN BLEIBEN - ebenso wie der Rest des noch nicht unter die Bagger geratenen Eimsbüttels!
Die jetzt notwendige Klage gegen den fehlerhaften Bezirks-Bescheid verursacht Anwalts- und Gerichtskosten. Bitte unterstützen Sie die Erhaltung des Grünzuges am Isebekkanal durch Ihre Spende!
Isebek-Spendenkonto



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