Schlapphüte in Bahrenfeld: drohende Abschiebung einer tschetschenischen Familie aus der Klasse unserer Tochter
Vor einer Woche habe ich erfahren, dass eine tschetschenische Familie mit sieben Kindern, deren einer Sohn mit unserer Tochter in die zweite Klasse geht, nach Tschetschenien abgeschoben werden soll. Der Vater befindet sich seit Mitte Februar bereits in Abschiebehaft.
Der Vater hat vor etwa zwei Jahren an einer Vereinssitzung des Trägervereins einer Moschee teilgenommen, die durch den Verfassungsschutz beobachtet wird. Ihm wird daraufhin "intensive Kontakte zur militant-islamischen Szene in Hamburg", "Vernetzung in terroristische Organisationen" sowie die "Gefahr Anschläge vorzubereiten ... [und] ...terroristisches Gedankengut zu verbreiten". Nebenbei bemerkt ist der besagte Trägerverein seit 1993 als gemeinnützig anerkannt.
Bemerkenswert daran sind drei Umstände:
- Es gab bereits einen schriftlichen Bescheid der Behörde, der die Einbürgerung in Aussicht gestellt hat.
- Vor einem Jahr hat es einen Anwerbeversuch durch den Verfassungsschutz gegeben hat. Der Vater sollte als Informat arbeiten und hat dies abgelehnt.
- Sollten die Vorwürfe gegen den Vater auch nur ansatzweise berechtigt sein, wäre dies strafrechtlich relevant. Von Staats wegen muss dann gegen ihn ermittelt werden. Nicht zu ermitteln, würde den Tatbestand der Strafvereitelung im Amt erfüllen. Bis heute wird jedoch nicht gegen ihn ermittelt.
Als Elternvertreter der Klasse kann ich die Gesinnung des Vaters selbstverständlich nicht beurteilen. Die Umstände sind aber - vorsichtig ausgedrückt - ungewöhnlich. Mit rechtsstaatlichen Grundsätzen hat dies jedoch nichts mehr zu tun.
In Tschetschenien war der Vater stellvertretender Bankdirektor. In Deutschland hatte er zum 01. März eine Anstellung als Kurier in Aussicht. Für mich stellt es sich so dar, als sollte eine Person, die über den Anwerbeversuch Zeugnis ablegen könnte, "entsorgt" werden. Das Schicksal und die Gesundheit der Familie, deren Kinder in Deutschland aufgewachsen sind und die kein Wort tschetschenisch (ingusisch?) sprechen, spielt für die Behörden offenbar keine Rolle.
Der Sohn, der mit meiner Tochter die zweite Klasse besucht, ist in Deutschland auf die Welt gekommen und hat sich nach anfänglichen Schwierigkeiten sehr gut in die Klasse integriert. Er spricht gut deutsch und besucht den Unterricht regelmäßig und pünktlich. Ein Brief zur Vorlage an die Behörde wurde auf dem Elternabend letzte Woche von allen anwesenden Eltern unterschrieben.
Am Dienstag gab es eine Presseanhörung mit dem Anwalt der Familie, einer Abgeordneten, die im Eingabenausschuss sitzt. Als Elternvertreter habe ich teilgenommen und über das schulische Umfeld des Jungen berichtet. Da die Mutter große Angst vor den Folgen einer Abschiebung hat, sollten keine Fotos von ihr veröffentlicht werden. Für die anwesende Presse Mopo, taz, Abendblatt und Hamburg Journal ist das journalistische Interesse dadurch leider erheblich geschwächt.
Es bleibt zu hoffen, dass heute in den Medien über die Familie berichtet wird.
Der "Fall" wird derzeit im Eingabenausschuss der Bürgerschaft verhandelt. Mit einer Entscheidung ist möglicherweise schon heute zu rechnen.
Pressespiegel:
- Taz: Unter Extremismusverdacht
- Hamburger Abendblatt: Verbindung zu Islamisten? Hamburg will Russen abschieben
Bildquelle: Flickr / Zeitrafferin



Kommentare
Heute in der Mopo gefunden:
Angst vor Abschiebung: 17-Jähriger erhängt sich in der Knast-Klinik
Der 17-jährige David starb am Sonntag im Hamburger Gefängniskrankenhaus. Nachdem er bereits tagelang jegliche Nahrung verweigert hatte, wurde er dort "tot aufgefunden". Er hatte sich erhängt. Der aus Georgien stammende David war ohne seine Erziehungsberechtigten eingereist und saß bereits seit Februar in Abschiebehaft, in die er als Jugendlicher eigentlich nicht gehörte.
Kommentar dazu von Pia Kohorst, Justizbehörde:
„David M. wurde intensiv psychologisch betreut“
Hamburg, 4. März 2010
DIE LINKE begrüßt Gerichtsbeschluss gegen Abschiebung
DIE LINKE begrüßt den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg, die geplante Abschiebung des Ehepaars Evloev mit ihren sieben Kindern der Innenbehörde zu untersagen.
Seit Wochen betreibt die Ausländerbehörde die Abschiebung der Familie Evloev, die im Frühjahr 2001 mit zwei Kindern aus Tschetschenien nach Hamburg geflohen ist. Die Familie Evloev ist in Hamburg hervorragend integriert und hat sieben Kinder, wovon fünf in Hamburg geboren wurden.
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in seinem heutigen Beschluss vom 4. März 2010 ausgeführt, dass der Innenbehörde untersagt wird, Herrn Evloev vor einer Entscheidung der Kammer über den anhängigen Eilantrag abzuschieben.
In den Gründen führt das Verwaltungsgericht aus, dass „ zur Gewährleistung des verfassungsrecht-lich verbürgten effektiven Rechtsschutzes und zur Sicherung der Grundrechte der Antragsteller aus Art. 6 GG die für den 9. März vorgesehene Abschiebung des Antragstellers (d.h. Herrn Evloev) zu unterbinden ist“.
Wörtlich formuliert das Verwaltungsgericht:
„Die Kammer vermag den sachaktenkundigen Erkenntnissen und dem Vorbringen der Antragsgeg-nerin (Innenbehörde) keine hinlänglich konkreten Tatsachen dafür zu entnehmen, dass die genann-ten Rechtspositionen überwiegende öffentliche Interessen die getrennte Abschiebung erfordern. Greifbare Anhaltspunkte dafür, dass der Antragsteller (Herr Evloev) in die öffentliche Sicherheit gefährdender Weise Bezüge zu extremistischen oder terroristischen Organisationen hat oder diese unterstützt, sieht die Kammer in den dem Antragsteller (Herrn Evloev) angelasteten Moscheebesu-chen und dem Arabischunterricht (...) nicht.“
Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, erklärt dazu:
„DIE LINKE begrüßt den Beschluss des Verwaltungsgerichts sehr. Die Argumentation der Innenbehörde ist aus rechtsstaatlicher Sicht nicht haltbar gewesen. Wir freuen uns für die Familie Evloev, insbesondere für die Frau und die sieben Kinder, die seit Wochen in Angst um ihren Mann und Vater leben, dass er zumindest vorerst nicht nach Russland abgeschoben wird. DIE LINKE appelliert an den Senat, die Abschiebung jetzt unverzüglich aufzugeben und der ganzen Familie den Aufenthalt nach § 104a Aufenthaltsgesetz zu ermöglichen.“
Download der Pressemitteilung als PDF.
http://annalist.noblogs.org/post/2010/03/04/wie-eine-tschetschenische-familie-extremistisch-wurde
"Sollten die Vorwürfe gegen den Vater auch nur ansatzweise berechtigt sein, wäre dies strafrechtlich relevant. Von Staats wegen muss dann gegen ihn ermittelt werden."
Das könnte man doch gut testen, indem man ihn anzeigt. Wenn das Verfahren dann eingestellt wird, fehlt auch der Abschiebegrund.
Über den ältesten Sohn der Familie erfuhr ich soeben, dass der Vater inzwischen aus der Haft entlassen wurde.
Die Abschiebung des Familienvaters war berhörderlicherseits bereits für den 09.03. vorbereitet gewesen.
Aufgrund eines Eilantrages des Anwaltes der Familie kam es heute zu einer Gerichtsentscheidung.
Das Gericht sah "keine greifbaren Anhaltspunkte für die Behauptungen, die der Kammer vorgelegt wurden". Dieses Urteil lässt sich wohl nur als "Klatsche" für die Behörden bezeichnen.
Wir erwarten, dass der Vater noch heute aus der Abschiebehaft freigelassen wird. Sofern die Behörde für Ihre Anschuldigungen keine Beweise vorlegen kann, ist davon auszugehen, dass die angekündigte Einbürgerung in Zukunft in naher Zukunft erteilt werden wird.
Wie ich eben erfahren habe, berichtet die taz heute unter dem Titel "Unter Extremismusverdacht" über die drohende Abschiebung der Familie: