Aus der Rede von Robert Jarowoy: Der Autobahndeckel, die Kleingärtner und die Verteilungsfrage
Wie die Mitglieder im Planungsausschuss unsere demokratischen Rechte mit Füßen treten.
Ein Zitat aus dem Bericht von Robert Jarowoy. Der vollständige Bericht kann hier nachgelesen werden.
Bei dieser Sitzung kam es – nachdem die Öffentlichkeit bereits gegangen war, aber doch noch im öffentlichen Teil – unter dem Punkt „Verschiedenes“ zu der besorgten Anfrage des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD (Stefan Krappa), ob das Bürgerbegehren zur Sicherung der Kleingartenflächen womöglich die Planungshoheit des Bezirks z.B. für Desy-Erweiterungen ausbremsen könne.
Der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende (Sven Hielscher) beruhigte den besorgten Kollegen mit der Äußerung, dass das Bürgerbegehren vermutlich sowieso verfassungswidrig sei. Eine Auffassung, die der CDU-Senat beim Verkauf der Krankenhäuser und der Zerstörung des Bismarckbades als wahre Hüterin der Verfassung – natürlich im nichtöffentlichen Teil – schon mehrfach durchgesetzt hat.
Danach begann die FDP zu fabulieren, dass es womöglich ein Gegen-Bürgerbegehren geben könne, das den Verkauf der Kleingartenflächen verlange und was das wohl juristisch bedeute, wenn es zwei sich widersprechende Bürgerbegehren gebe. Über diese unsinnige Fragestellung wurde dann mit Leidenschaft von allerlei Verwaltungsjuristen diskutiert.
Und weiter:
Nun, man hätte sich gar nicht so viele Gedanken machen müssen, denn der Leiter der Altonaer Stadtplanungsabteilung (Eickenbusch) hatte mir gegenüber vorher schon erläutert: „Wenn das Bürgerbegehren erfolgreich ist, werden wir der BSU eine Grobplanung für den Erhalt der Kleingartenflächen in Altona vorlegen. Diese wird von der BSU (zuständig die GAL-Senatorin Haiduk) wie beim Bismarckbad abgelehnt, und das Bürgerbegehren ist vom Tisch.“



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