Koalitionsvertrag Altona 2008: CDU / Die Grünen
Um "vor-der-Wahl" mit "nach-der-Wahl" vergleichen zu können, habe ich mich entschlossen, den Wortlaut des Koalitionsvertrages zwischen der CDU und den Grünen für Altona 2008 bis 2012, hier mit online zu stellen.
Den Text habe ich dem Dokument im Original-Wortlaut, jedoch unformatiert, entnommen. Am Ende steht das Original zum Download bereit.
Bemerkenswert ist, dass trotz des hohen Detaillierungsgrades des Vertrages kein Wort zum Autobahndeckel bzw. der Vernichtung - pardon: "Umwidmung" - unserer Flächen vorkommt.
Vertrag
über die Koalition
in der
Bezirksversammlung Altona
in der XVIII. Wahlperiode,
2008 bis 2012
zwischen
der Christlich Demokratischen Union
- Kreisverband Altona/Elbvororte und Fraktion in der Bezirksversammlung
Altona -
und
Bündnis 90 / Die Grünen - Grün Alternative Liste
- Kreisverband Altona und Fraktion in der Bezirksversammlung
Altona -
vom
Juni/Juli 2008
- II -
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Präambel
I. Verkehr
II. Natur, Grün und Sport
III. Stadtplanung
IV. Sanierung
V. Soziales
VI. Gleichstellung und Integration
VII. Flüchtlinge
VIII. Kinder- und Jugendhilfe
IX. Senioren
X. Gesundheit
XI. Kultur und Bildung
XII. Umwelt- und Verbraucherschutz
XIII. Sicherheit
XIV. Wirtschaft und Arbeit
XV. Arbeitsmarkt
XVI. Haushalt und Vergabe
XVII. Organisatorisches
Präambel
Die Altonaerinnen und Altonaer haben bei den Wahlen am 24.2.2008 GAL und CDU erneut mit einer Mehrheit der abgegebenen Stimmen und der Sitze in der Altonaer Bezirksversammlung ausgestattet. Damit haben beide Parteien ein Mandat für die Fortsetzung ihrer erfolgreichen Zusammenarbeit auch in der XVIII. Wahlperiode (2008-2012) erhalten. Hiermit soll angeknüpft
werden an die vergangenen vier Jahre, in denen es gelungen ist, den überwiegenden Teil der gemeinsamen Kooperationsvereinbarung erfolgreich umzusetzen.
Ziel der Zusammenarbeit ist es, die Möglichkeiten einer Altonaer Kommunalpolitik innerhalb der Gesamtgemeinde Hamburg zum Wohle der Altonaer Bürgerinnen und Bürger zu nutzen. Zwar werden im Bezirk keine Gesetze gemacht und der Einfluss auf die Verteilung der städtischen
Haushaltsmittel ist eingeschränkt. Dafür nimmt Bezirkspolitik maßgeblichen Einfluss auf die unmittelbare Lebenswelt der Menschen, ob es um Fragen der Bebauung, des Verkehrs und der Grünflächen oder die Ausstattung mit Kultur- und Jugendeinrichtungen geht. Die Vertragspartner verkennen nicht, dass dabei verschiedene Politikansätze zu unterschiedlichen politischen Antworten führen können. Die Erfahrungen der vergangenen Wahlperiode haben jedoch gezeigt, dass auch von unterschiedlichen Ausgangspunkten aus gemeinsam erfolgreiches politisches Handeln entwickelt werden kann.
In diesem Sinne bildet der vorliegende Koalitionsvertrag ein Arbeitsprogramm, für dessen Umsetzung die Vertragspartner die kommenden vier Jahre weiter vertrauensvoll zusammenarbeiten
wollen. Gleichzeitig löst der aktuelle Koalitionsvertrag die für die XVII. Wahlperiode geschlossene Vereinbarung ab. Die in der vergangenen Wahlperiode mit gemeinsamer Mehrheit
durch die bezirklichen Gremien getroffenen Beschlüsse wirken fort. Sachthemen und Problemstellungen, die sich nach Abschluss des Vertrages ergeben, werden mit dem Ziel einer Konsensbildung erörtert.
Beide Vertragspartner unterstützen die auf Landesebene zwischen GAL und CDU geschlossene Koalition und verpflichten sich, das ihrige zur Umsetzung der Inhalte des Koalitionsvertrages zwischen ihren Bürgerschaftsfraktionen beizutragen. Gleichzeitig werden beide Vertragspartner
offensiv Altonaer Interessen und Politikziele gegenüber Senat und Bürgerschaft vertreten und diese nach Möglichkeit durchzusetzen versuchen.
Die Vertragsparteien sehen die für Altona zuständige Verwaltung als Partner in dem Ziel, die vereinbarten Politikziele für den Bezirk und seine Bürgerinnen und Bürger zu realisieren.
Dieses vorausgeschickt vereinbaren die Vertragspartner im Einzelnen die im Folgenden dargelegten
und aufgezeigten politischen Ziele und Maßnahmen.
- 1 -
I - Verkehr
Die Vertragspartner streben in der Verkehrspolitik für den Bezirk Altona eine konfliktfreie Aufteilung des Verkehrsraums zwischen Autoverkehr, Radfahrern, Fußgängern und Grün an, bei der die Belange und Möglichkeiten Aller gleichermaßen berücksichtigt und ausgeglichen werden müssen.
Die Vertragspartner sind sich bewusst, dass eine Verkehrspolitik, die den ÖPNV stärkt, auch dem Kraftfahrzeugverkehr Vorteile verschafft, weil sich die Verkehrsteilnehmer besser aufteilen und so den Autoverkehr entlasten. Mobilität ist dabei für jeden einzelnen Verkehrsträger (Auto, ÖPNV, Fahrrad
und Fußgänger) zu fördern, jedoch keinesfalls zu Lasten der jeweils anderen Verkehrsträger. Alle Maßnahmen müssen das Ziel haben, die Mobilität insgesamt zu verbessern.
Für alle in diesem Vertrag noch nicht genannten Straßen und sich möglicherweise künftig ergebende Probleme soll nach diesem Grundsatz eine gemeinsame Lösung entwickelt werden.
Im Einzelnen vereinbaren die Vertragspartner die unmittelbare Realisierung der nachfolgend aufgelisteten
Punkte, sofern diese in alleiniger bezirklicher Zuständigkeit liegen. Soweit dieses nicht der Fall ist, streben die Vertragspartner die Umsetzung der gemeinsamen Ziele in Kooperation mit den zuständigen Landesbehörden an.
1. Die Beschlüsse der ARGE Blankenese werden umgesetzt, insbesondere
1.1 der Bau einer privat finanzierten Tiefgarage unter dem Blankeneser Marktplatz mit mindestens
180 Stellplätzen bei Neugestaltung der Marktoberfläche
1.2 der Bau eines Minikreisels an der Kreuzung Bahnhofstraße/Oesterleystraße/Auguste-Baur Straße
1.3 die Umkehrung der Fahrtrichtung in der Bahnhofstraße und die Neugestaltung nach den Prinzipien des „Shared Space“
1.4 die Umgestaltung und Grundinstandsetzung der Dockenhudener Straße
1.5 die Leistungssteigerung der BUS-Line 48
1.6 der Einsatz von geeigneten Maßnahmen mit dem Ziel, die so genannte „Bergziege“ (Kleinbus) zu ersetzen
1.7 die Grundinstandsetzung und der Umbau der Kreuzung Schenefelder Landstraße/Elbchaussee zur Beseitigung des Nadelöhrs und Verzicht auf Radwege entsprechend der gültigen Beschlußlage der Bezirksversammlung.
2. Die Volkspark-Arenen und der Osdorfer Born werden schnellstmöglich an die Stadtbahn angebunden. So lange diese Anbindung noch nicht realisiert ist, kommt als zwischenzeitlicher Ersatz der so genannte „Born-Express“ zum Einsatz.
3. Der Bau der S-Bahnhaltestelle „Ottensen“ wird aktiv betrieben.
4. Die S-Bahnhöfe werden, soweit dieses noch nicht geschehen ist, zügig senioren- und behindertengerecht
ausgebaut. Dieses gilt vorrangig für die Bahnhöfe Othmarschen und Hochkamp.
5. Auf der S-Bahn-Verbindung zwischen Blankenese und Wedel wird ein genereller Zehn-Minuten-
Takt eingeführt.
6. Die S1 bis Wedel wird an Wochenenden in den Nachtfahrplan der S- Bahnen einbezogen.
7. Der Altonaer Hafenrand ist besser als bislang an des Verkehrsnetz anzubinden, insbesondere
- 2 -
durch
7.1 die Herrichtung des Schellfischtunnels für eine künftige öffentliche Nutzung
7.2 die Grundinstandsetzung der Großen Elbstraße unter Berücksichtigung der Belange des Fahr-radverkehrs und des zukünftigen Kreuzfahrtterminals
7.3 die Umsetzung des Beschlusses „Hafenrandlinie“ aus der XVII. Wahlperiode der Bezirksversammlung
Altona mit dem Ziel einer attraktiven Busanbindung des Hafenrands
7.4 der Erhalt des Parkplatzes an der Fischauktionshalle mit der Möglichkeit des ganztägigen
Abstellens von Personenkraftwagen.
8. Parkmöglichkeiten werden in bedarfsgerechter Anzahl geschaffen. Hierzu dient der Bau von Quartiersparkplätzen und -garagen sowie der Ersatz wegfallender, legaler Parkplätze durch neu einzurichtende Parkplatzangebote in der näheren Umgebung. Ziel ist eine ausgeglichene Parkplatzbilanz.
9. Fußwege und Grünflächen sind von parkenden Autos freizuhalten.
10. Das bezirkliche Konzept zur Neuordnung der Nebenflächen der Elbchaussee mit dem Ziel der Einrichtung weiterer legaler Parkplätze bei gleichzeitigem Unterbinden von illegalem Parken
in Grünanlagen und auf Gehwegen wird umgesetzt.
11. An den S-Bahnstationen werden zusätzliche Möglichkeit für weitere „Park&Ride“-Plätze geprüft und - wo sinnvoll - realisiert.
12. Die adaptive Ampelschaltung wird zur Verbesserung des Verkehrsflusses bezirksweit eingeführt.
Sie ersetzt die bisherigen Busbevorrechtigungsschaltungen und soll Fußgängern und Radfahrern das Überqueren in einem einzigen Vorgang ermöglichen.
13. Als attraktive Anbindung für das neue Schwimmbad wird ein Quartiersbus Altona-Altstadt eingerichtet.
14. In der Kommunaltrasse Große Bergstraße werden Wasserstoffbusse der neuesten Generation und Hybridbusse eingesetzt.
15. Die Taktfrequenz der Buslinie 115 wird verstärkt, die Linie in das Metrobus-Netz übernommen.
16. Auf Basis einer von den Vertragspartnern entwickelten Prioritätenliste werden weitere Kreisverkehre
zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses eingerichtet.
17. Zur Verkehrssicherheit gehört eine angemessene Ausleuchtung im öffentlichen Raum, insbesondere
bei Fuß- und Radwegen. Die Verwaltung wird aufgefordert, hierfür wo nötig sinnvolle Vorschläge zu entwickeln und zu realisieren.
18. „Shared Space“, „Vision Zero“ und „Sicherheitsaudits“ dienen als Grundlage zukünftiger Verkehrsplanungen insbesondere für bezirkliche Nebenstraßen. Im Einzelnen vereinbaren die Vertragspartner folgende Positionen:
18.1 Zur Erhöhung der Sicherheit der Schulwege sowie zur Beseitigung von Unfallschwerpunkten
haben im Zweifel auch kostenintensive Maßnahmen Priorität.
18.2 In der Blankeneser Bahnhofstraße wird unter Umkehrung der Einbahnstraßenfahrtrichtung
ein Pilotprojekt „Shared Space“ realisiert.
18.3 In der Bahrenfelder Straße in Ottensen wird zwischen Alma-Wartenberg-Platz und Spritzenplatz ein Pilotprojekt „Shared Space“ eingerichtet.
- 3 -
18.4 In Blankenese wird in Form eines Pilotprojektes der Abbau bzw. die Rückführung von Verkehrsschildern geprüft. Die Erfahrungen sollen dazu dienen, nach Möglichkeit auch andernorts
die Anzahl der Verkehrsschilder zurück zu führen.
19. In Fortführung der Sanierung des Spritzenplatzes wird das Erscheinungsbild der Ottenser Hauptstraße modernisiert und neu gestaltet.
20. Die Ergebnisse der Planungswerkstatt Stresemannstraße werden umgesetzt.
21. An geeigneter Stelle werden weitere Tempo-30-Zonen eingerichtet. Im Lüttkamp in Lurup wird Tempo-30 zeitnah realisiert.
22. In Straßen vorhandene Schlaglöcher werden bedarfsgerecht saniert.
23. Zur Erschließung des neuen Wohngebietes nördlich und östlich des Krankenhauses Rissen wird angestrebt, die neue Brücke zur Bezugsfertigkeit des ersten Bauabschnittes fertig gestellt zu haben. Während der Baumaßnahmen wird der Baustellenverkehr ausschließlich über die Straße Sieversstücken geführt.
24. Die in der vergangenen Wahlperiode erstellten und verabschiedeten Planungen für Fahrbahnverengungen
in den Kreuzungsbereichen Ole Hoop / Godeffroystraße sowie Mühlenberger Weg / Blankeneser Bahnhofstraße werden zügig realisiert.
25. Das Fahrrad stellt eine umweltfreundliche und gesundheitsfördernde Alternative zu kraftstoffbetriebenen
Fortbewegungsmöglichkeiten dar. Die Vertragspartner beschließen daher die folgenden Maßnahmen für einen attraktiven Fahrradverkehr:
25.1 Radwege sind alltagstauglich zu erhalten und – wo notwendig und sinnvoll - auszubauen.
Hierbei soll sich die bezirkliche Planung am Radverkehrskonzept des „Fahrradforums“ (BSU) und dem „Alltagsradwegenetz“ orientieren.
25.2 Auslaufende Sondernutzungsgenehmigungen für Fahrradhäuschen werden verlängert, wenn die Nutzung als Fahrradhäuschen von den Betroffenen gewünscht wird und gewährleistet
ist. Der bauliche und optische Zustand muss die weitere Nutzung zulassen.
25.3 Bei Bedarf sollen neue Fahrradhäuschen genehmigt werden.
25.4 In der Nähe von Einkaufsmöglichkeiten werden weitere Fahrradabstellmöglichkeiten insbesondere für Kuzzeitparken geschaffen.
25.5 Weitere „Bike&Ride“-Anlagen, beispielsweise am Bahnhof Altona, sollen eingerichtet
werden.
26. An zentralen und touristisch attraktiven Standorten im Bezirk werden Fahrradausleihstationen
ermöglicht.
- 4 -
II - Natur, Grün und Sport
Natur, Grün und Sport sind Bereiche, in denen die Kommunalpolitik teilweise unabhängig von übergeordneten Maßgaben und Zielen eigene Akzente setzen kann. Die Vertragspartner stimmen darin überein, diese Möglichkeiten zum Nutzen von Mensch und Natur weiterhin offensiv voran zu bringen. Neben den grundsätzlichen Erwägungen des Natur- und Umweltschutzes wird die Schaffung
und Einrichtung von innerstädtischen und stadtnahen Naturerlebnisräumen als wichtige Aufgabe
gesehen.
Dieses vorausgeschickt vereinbaren die Vertragspartner die folgenden Ziele, Maßnahmen und Vorgehensweisen:
1.Die Rissen-Sülldorfer und die Osdorfer Feldmark sollen planungsrechtlich geschützt werden. Für die Osdorfer Feldmark werden unter dem Titel „Naturnahe Erholung – naturnaher Sport“ Freizeit- und Sportangebote erarbeitet.
2.Das Naturschutzgebiet Wittenbergener Heide sowie Elbwiese sind naturschutzfachlich sinnvoll
zu erweitern. Es wird geprüft, ob zur Erreichung des Schutzzweckes der Ankauf weiterer Flächen sinnvoll und möglich ist.
3.Öffentliche Grünflächen und Parkanlagen werden im Einklang mit der Gartendenkmalpflege gepflegt und weiter entwickelt. Die hierzu eingerichtete Arbeitsgruppe zwischen Bezirksamt und Naturschutzverbänden wird fortgeführt. Ihre Aufgabe ist es vorrangig, langfristige Konzepte
für eine abgestimmte Park- und Gartenpflege zu entwickeln.
4.Anlagen und Maßnahmen der Werbewirtschaft sind in öffentlichen Grünanlagen grundsätzlich
nicht zuzulassen.
5.Die mit Aufgaben des Naturschutzes befassten Mitarbeiter des Bezirksamtes, vorrangig die für Landschaftsplanung und Baumfällgenehmigungen zuständigen Bereiche, werden personell verstärkt. Ihre Arbeit ist miteinander abzustimmen und gegenüber den jeweils zuständigen politischen
Gremien des Bezirks durch die zuständigen Mitarbeiter fachlich entsprechend darzulegen.
Dieses gilt insbesondere im Bereich der Baumfällgenehmigungen, dessen Baumschutzmitarbeiter
bei Bauanträgen fachliche Stellungsnahmen vorzutragen haben.
6.Der Personalbestand gewerblicher Arbeitnehmer Grünflächenamt (Gärtner) ist aufzustocken. Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, in wie weit hier LBK-Rückkehrer eingesetzt werden
können.
7.Frei werdende Stellen in den technischen Bereichen der Grünverwaltung (Ingenieursstellen) werden zeitnah neu besetzt.
8.Der Gartenbauhof des Bezirks bietet Auszubildenden die Möglichkeit einer fachgerechten Berufsqualifikation.
9.Naturnahe Grünstrukturen wie Feldgehölze, Kleingewässer, Knicks, Buchen- oder Weißdornhecken
sollen auch in Siedlungsbereichen grundsätzlich erhalten bleiben. So weit ihre Beeinträchtigung
unumgänglich ist, sind entsprechende Ersatzbiotope zu schaffen.
10.Der länderübergreifende Regionalpark Wedeler Au wird durch entsprechende, konkrete Maßnahmen aus dem hierzu entwickelten Konzept etabliert. Hierzu gehören die Einrichtung entsprechender Institutionen sowie deren finanzielle Ausstattung und die Ausschilderung von Rad- und Wanderwegen.
11.Der Schutz sowie die Renaturierung der Bäche und Flüsschen in Altona wird unter Anlehnung
an die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) naturnah weiterentwickelt.
- 5 -
Im Einzelnen werden die folgenden Maßnahmen als vorrangig erachtet:
11.1 Verrohrte Bachabschnitte sollen, wo immer dieses möglich ist, offen gelegt und renaturiert
werden.
11.2 Die Renaturierung an der Wedeler Au und der Düpenau wird fortgesetzt.
11.3 Am Ellernholt / Bullnwisch ist durch die Stadtentwässerung der Bau eines zusätzlichen Mischwasserrückhaltebeckens zu realisieren, um so Schmutzwasserüberläufe in die Wedeler
Au zu unterbinden.
12. Für den Naturschutz im Bezirk anfallende Ausgleichsbeträge werden weiterhin zielgerichtet für naturschützende Maßnahmen eingesetzt. Hierbei sollen auch kleinteilige Vorhaben berücksichtigt
werden. Über die Verwendung der Mittel entscheiden die zuständigen politischen Gremien
des Bezirks.
13. Das Altonaer Elbufer ist nicht nur unter touristischen, sondern auch unter Naturschutzerwägungen
mit besonderer Aufmerksamkeit zu entwickeln. Die Vertragspartner stimmen darin überein, für die Nutzung des nördlichen Elbufers ein Gesamtkonzept zu erarbeiten. Dieses soll unter anderem die folgenden Zielvorstellungen berücksichtigen:
13.1 Der naturnahe Ausbau des Elbhöhenwanderweges sowie des Elbwanderwegs.
13.2 Die natürliche Gestaltung des Elbufers durch die Entfernung des Deckwerks, so weit dieses mit den Belangen des Uferschutzes vereinbar ist.
13.3 Die Fortsetzung einer zweckbestimmten Ausweisung von Teilen der Elbvorlandflächen für spezielle Nutzergruppen, hier vorrangig als Kinderstrand , Grillbereiche, Hundestrand und hundefreie Strandregionen.
13.4 Die Entwicklung eines Gesamtkonzepts zur Ausweisung von Eventnutzungsmöglichkeiten
in Abstimmung zwischen Verwaltung und Grünausschuss des Bezirks sowie ggf. unter Einbeziehung von HPA. Bis zur Erstellung des Gesamtkonzeptes sind entsprechende Einzelgenehmigungen in Abstimmung mit dem Grünausschuss zu vergeben.
13.5 Die Sicherung von freizeitgenutzen Sandstränden, so weit diese durch die Strömungsverhältnisse
des Flusslaufes beeinträchtigt werden, insbesondere im Bereich Wittenbergen.
13.6 Die Anlage einer Schlenze bei Mühlenberg.
13.7 Die Öffnung eines Absetzbeckens beim Wasserwerk Baursberg.
13.8 Die Unterstützung der Ziele der Charta „Hohes Elbufer“ der Patriotischen Gesellschaft.
14. Die so genannte Altonaer Hundepraxis in öffentlichen Anlagen als deutliche Trennung von Bereichen mit und ohne Hunde sowie für geprüfte und ungeprüfte Hunde wird fortgesetzt.
15. Die historischen Altonaer Elbparks werden als Gartendenkmäler gepflegt und weiter entwickelt.
Hierzu können entsprechende Pflege- und Entwicklungskonzepte einen Beitrag leisten. Die Zugänglichkeit der Parks für die Öffentlichkeit ist sicher zu stellen. Großveranstaltungen in den Elbparks werden abgelehnt. Im besonders häufig angefragten Jenischpark sind Veranstaltungen
mit grundsätzlich nicht mehr als 800 Teilnehmern zulässig.
16. Der nachlässige und gedankenlose Umgang einiger Bürgerinnen und Bürger mit öffentlichen Anlagen und die daraus entstehende Vermüllung macht einen verstärkten Einsatz des Bezirklichen
Ordnungsdienstes unvermeidbar. Für so genannte Vermüllungsschwerpunkte wie dem Schanzenpark und dem Övelgönner Strand soll die Bezirksverwaltung Konzepte entwickeln
- 6 -
mit dem Ziel, die Reinigung vergleichbar Antonipark, Fischmarkt und Florapark aus einer Hand zu organisieren. Darüber hinaus sind Möglichkeiten einer besseren öffentlichen Aufklärung zu entwickeln.
17. Die Ergebnisse des Wettbewerbs für den Grünzug Neu-Altona werden ausgewertet, die besten
Einzelergebnisse sollen realisiert werden.
18. Die östlich der Internationalen Schule liegende Fläche verbleibt als Grünfläche.
19. In Parks und Grünanlagen können gerade bei Dämmerung und Dunkelheit Angsträume entstehen. Aus diesem Grunde wird dargelegt, wie und in welcher Weise eine Erweiterung der Parkwege-Beleuchtung dem Sicherheitsbedürfnis des Bürgers entgegen kommt. Hierbei sollen insektenfreundliche und vorrangig niederflurige Beleuchtungskörper zum Einsatz kommen. Für die Schulwegsicherung im Donnerspark wird kurzfristig ein entsprechendes Konzept entwickelt und realisiert.
20. Die im Rahmen des Artenschutzprogramms des Senats übernommene Patenschaft für den Kiebitz ist mit Leben zu füllen.
21. In Saumbiotopen und so genannten Restflächen wird Spontanvegetation akzeptiert. Die Pflege
von Kleinstgrünflächen soll, so weit sinnvoll und möglich, beispielsweise über die Vergabe von Patenschaften entkommunalisiert werden. Das Bezirksamt ist aufgefordert, diese Entkommunalisierung
durch zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit zu befördern.
22. Die Finanzierung von Grünunterhaltungsmaßnahmen ebenso wie Pflege des öffentlichen Grüns und Unterhaltung der Spielplätze ist dem Bedarf anzupassen.
23. Die Spielplätze im Bezirk sind vorrangig in Stand zu setzen. Dieses gilt insbesondere für Großspielplätze wie die ehemalige Sülldorfer Kiesgrube und den Waldspielplatz Klövensteen, der endlich eine Skateanlage erhalten soll.
24. Die Bezirksverwaltung ist aufgefordert, aktiv an der Aufwertung von Stadtplätzen zu arbeiten.
25. Die Gartenbauimmobilie Hochrad 75 wird schnellstmöglich einer dem Jenischpark verträglichen
Verwertung zugeführt.
26. Die dem Klimaschutz dienende Aufforstungsinitiative wird fortgesetzt, so weit dem nicht höherrangige naturschutzrechtliche Belange entgegenstehen (Biotopschutz).
27. Der Altonaer Forst verbleibt in der bezirklichen Verwaltung.
28. Das ausgebaute Wildgehege („Altonaer Zoo“) erhält mittelfristig ein eigenes Budget zur Finanzierung des Unterhaltungsbedarfs.
29. Der Parkplatz am Altonaer Zoo wird nach Westen vergrößert. Seine Zufahrt wird neu geordnet,
um den Fußgängerverkehr von Parkplatz und Gastronomie zum Spielplatz und zum Zooeingang
sicherer zu machen.
30. Holzveredelungsprodukte der Altonaer Forstwirtschaft sollen gefördert werden. Hierzu gehört
insbesondere die Erteilung von Baugenehmigungen für Holzschnitzel-Heizanlagen.
31. Altona beteiligt sich an der IGA 2013 in Wilhelmsburg mit einem Projekt „Grüne Elbmeile“. Die dafür notwendigen Maßnahmen werden durch das dafür zuständige Fachamt des Bezirks vorbereitet.
32. Zur Zukunft des Volksparks und der Bahrenfelder Trabrennbahn unterstreichen die Vertragspartner
ihre gemeinsame Position aus der XVII. Wahlperiode der Bezirksversammlung Altona,
- 7 -
hierbei gilt insbesondere:
32.1 Die ursprünglich geplante Plaza wird nicht gebaut.
32.2 Die Polizei-Schießanlage wird aus dem Park verlagert, das Gelände in den Park integriert.
32.3 Die Streckenführung der Trainingsstrecke für den Rollsport ist im Einklang mit den Anforderungen des Naturschutzes zu gestalten.
32.4 Ein Großteil der Luruper Feldmark wird in den Volkspark integriert. Die für den Technologiepark
vorgesehene Fläche wird auf ein Drittel der Feldmark reduziert.
32.5 Das vorgesehene und notwendige Regenrückhaltebecken ist naturnah zu gestalten.
32.6 Die Einrichtung von Parkhäusern bleibt zum Lärmschutz der Anwohner unverzichtbar.
32.7 Die Nebenflächen an der Stadionstraße werden, wie im Masterplan dargelegt, aufgewertet,
eine Fahrbahnverbreiterung wird abgelehnt. Im Falle von Baumaßnahmen sind Querungshilfen für wandernde Tierarten zu berücksichtigen.
33.Für den Fall einer Verlagerung der Trabrennbahn bleibt die Integration eines Großteils des freiwerdenden Areals in den Volkspark unverzichtbare Forderung. Die Bereitschaft zur straßenbegleitenden
gewerblichen Nutzung an der Luruper Chaussee wird unterstrichen. Gleiches gilt für die Bereitstellung einer neuen Heimstatt für den Sportverein Altona 93.
34. Die Anzahl der durch Sportvereine übernommenen und von ihnen betreuten Sportplätze soll erhöht werden.
35. Zur Sicherung des Flottbeker Spring- und Dressurderbys wird ein Konzept entwickelt, das die nordwestliche Fläche des Westerparks berücksichtigt.
36. Der Polobetrieb wird nicht weiter in die Osdorfer Feldmark verlagert. Dort genutzte Flächen stehen ausschließlich dem Trainingsbetrieb zur Verfügung.
- 8 -
III – Stadtplanung
CDU und GAL werden die zur Zeit im Verfahren befindlichen Bebauungspläne (ca. 50 – 60) gemäß den bisher vorgesehenen Inhalten weiter voranbringen.
1. Erlebnis Elbe
1.1 Die Vertragspartner stimmen darin überein, dass das „Erlebnis Elbe “ grundsätzlich erhalten bleiben soll. Dazu gehört unter anderem auch der Erhalt und die Pflege der Elbwanderwege sowie
die damit verbundene Möglichkeit, die Sichtbeziehungen vom Elbhang aus zu nutzen.
1.2 Das Areal des künftigen Altonaer Kreuzfahrtterminals ist anspruchsvoll zu gestalten. Funktionalität
und städtebauliche Attraktivität sind in ein gemeinsames Ganzes zu gießen.
1.3 Die Beachclubs haben sich zu einer Attraktion am Elbestrand entwickelt. Sie sollen grundsätzlich
erhalten bleiben, wobei Standortfragen in Abstimmung mit Stadtentwicklungsinteressen zu regeln sind.
2. Neue Stadtquartiere in Altona
Die Vertragspartner streben für den Bereich Altona-Altstadt / Altona-Nord / Sternschanze die Entwicklung
eines Masterplanes an, der das Gebiet begrenzt durch die nach Norden führenden Bahnflächen,
der Bezirksgrenze nach Norden und Osten und der Elbe im Süden einheitlich überplant.
Hierbei sollen ausdrücklich – unabhängig von einer zu diesem Zeitpunkt möglicherweise noch nicht erfolgten Entwidmung - die Konversionsflächen der Deutschen Bahn und der Post AG einbezogen werden.
Der Masterplan soll dazu dienen
- der Verwaltung ein Instrument an die Hand zu geben, die Neu- und Weiterentwicklung der traditionellen Altonaer Kernbereiche einheitlich und aufeinander abgestimmt zukunftssicher zu befördern und
- den Grundeigentümern aufzuzeigen, welche Investitions- und Planungsvorhaben in den jeweiligen
Arealen vorrangig zu realisieren sind.
Im einzelnen wird der Masterplan unter anderem die folgenden Schwerpunkte setzen:
2.1 Die Bildung neuer Stadtquartiere nebst sämtlichen infrastrukturellen Angeboten von Kinderbetreuung
bis Seniorenversorgung.
2.2 Die Errichtung qualifizierter Wohngebiete für innerstädtisches, zukunftsorientiertes Wohnen unter ökologischen Gesichtspunkten.
2.3 Die Ausweisung für quartier-adäquate Gewerbeflächen.
2.4 Die Einrichtung neuer oder erweiterter Straßenverbindungen, darunter die Verbindung der Präsident Krahn-Straße zur Max-Brauer-Allee sowie die Neugestaltung der Verbindungen zwischen
Große Bergstraße und Ottenser Hauptstraße sowie Neue Große Bergstraße und Paul-Nevermann-
Platz unter Beseitigung des bestehenden Fußgängertunnels.
2.5 Die behutsame Nachverdichtung bestehender Wohnquartiere mit dem Ziel der Verbesserung der Lebens- und Wohnqualität und des Wohnumfeldes sowie unter der Maßgabe, den Gebrauch von Flächen künftig qualifiziert und ökologisch sinnvoll zu gestalten.
- 9 -
2.6 Die Anlage eines Altonaer Stadtparks unter Weiterentwicklung des bestehenden Altonaer Grünzugs.
2.7 Die Gestaltung weiterer Stadtplätze wie dem Bruno-Tesch-Platz.
Die Vertragspartner sind sich darin einig, bei der Entwicklung des Master/Programmplanes das Landesplanungsamt
als zuständige Fachbehörde von Anbeginn an zu beteiligen.
3. Schutz der Villengebiete
Altona verfügt über seine Villengebiete vom Blankeneser Elbhang bis an die A7 über eine der größten,
zusammenhängenden Villengebiete Europas.
Die Vertragspartner streben kurzfristig an, im Geltungsbereich alter Baustufenpläne das Vorkommen schutzwürdiger Villen durch die Aufstellung von Bebauungsplänen zu sichern. Als Grundlage hierzu dient die vorliegende Bestandsanalyse mit Abgrenzungsvorschlägen der Abteilung für Stadt- und Landschaftsplanung.
Des weiteren sollen die Bebauungspläne eine auch in den Villengebieten denkbare Nachverdichtung derart sichern, dass der Charakter des Villenmilieus erhalten bleibt.
Bebauungspläne, die wie in Blankenese in der vergangenen Legislaturperiode bis kurz vor ihren Abschluss
gebracht wurden, werden kurzfristig in Kraft gesetzt.
Dieses gilt insbesondere für die folgenden Planungen:
- Groß Flottbek nördlich der der S-Bahn Othmarschen
- Gottorpstraße – Jungmannstraße
- Jürgensallee – Wilhelmistraße
- Avenariusstraße – Witts Allee
- Nettelhof
- Hochrad – Parkstraße
- Staudingerstraße
- Kanzleistraße – Weetenkamp
- Philosophenweg.
4. Wohnungsbau
Die Landeskoalition aus CDU und GAL hat vereinbart, einen Wohnungsbauentwicklungsplan aufzustellen.
Um dieser Vorgabe gerecht zu werden, arrondiert das Bezirksamt Altona weitere Flächen mit einer Größenordnung oberhalb zwanzig Wohneinheiten. Die Vertragspartner prüfen und entwickeln bei Bedarf entsprechend der erfolgreichen Praxis der vergangenen Legislaturperiode diese Flächen gemeinsam und in gegenseitiger Abstimmung.
Als Bauträger sollen insbesondere Genossenschaften und Baugemeinschaften in die Umsetzung einbezogen
werden.
Flächen, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt als im Sinne dieses Vertrages als prüfenswert betrachtet werden sind
- Swatten Weg
- 10 -
- das Gebiet nördlich Vorhornweg
- Flächen am Osdorfer Born und am Lüdersring, möglicherweise unter Berücksichtigung entsprechender
Nachverdichtungen
- Behringstraße 42 unter Sicherung des Bestandes
- Entwicklungsfläche D im Sanierungsgebiet Altona-Altstadt S5 / Nobistor mit bis zu 75 überwiegend
familiengerechten Wohnungen.
5. Sonderfall Ottensen
Die Wohnqualität in Ottensen soll erhalten bleiben, der spezielle Charakter des Stadtteils ist zu sichern.
Gleichwohl macht auch in Ottensen eine behutsame Verdichtung Sinn. Die Vertragspartner prüfen in Abstimmung mit dem Bezirksamt, welche Areale hierfür in Frage kommen und werden entsprechende Möglichkeiten schaffen.
6. Sonderfall Blomkamp – Flurstraße
Der Bereich Blomkamp / Flurstraße / Geranienweg wird zur Bebauung der Mittelfläche umgestaltet. Der Kreuzungsbereich Blomkamp / Flurstraße wird mit einem Kreisverkehr gestaltet, der Geranienweg
für den Durchgangsverkehr geschlossen. Die Rad- und Fußwege auf der Ostseite des Kreises sollen so geplant werden, dass möglichst alle Bäume erhalten bleiben. Der östliche Teil der Straße Blomkamp ist an den Kreisverkehr anzuschließen.
7. Gewerbeflächen
Die Ausweisung von Gewerbeflächen ist unverzichtbarer Bestandteil für eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung. Hierbei ist darauf zu achten, quartiers-typisches Gewerbe zu binden und die Gewerbeausweisungen
in den vorhandenen Bestand sinnvoll zu integrieren.
Unter dieser Maßgabe sind für die Vertragspartner folgende Aufgaben vorrangig:
7.1 Die Gewerbeentwicklung an der Luruper Hauptstraße über den Ankauf von Flächen durch die Finanzbehörde und die anschließende Zusammenlegung bzw.. Neuteilung der Flächen
7.2 Eine straßenbegleitende Gewerbeausweisung auf dem Gelände der Trabrennbahn, sobald diese freigezogen wird.
7.3 Die Sicherung und weitere Entwicklung von Gewerbeflächen am Celsiusweg in Bahrenfeld durch zusätzliche Investitionsanreize.
7.4 Die Weiterentwicklung der in der vergangenen Legislaturperiode getroffenen Vereinbarungen
der Vertragspartner zur Entwicklung von Volkspark und Luruper Feldmark unter dem Gesichtspunkt
der diesbezüglichen Vereinbarungen der Koalitionspartner auf Landesebene.
7.5 Der Dialog mit Handels- und Handwerkskammer sowie der Verwaltung zur Feststellung des Bedarfs an Gewerbeflächen am Standort des Bebauungsplanes Othmarschen 19. Entwicklung von Handlungsmöglichkeiten zur städtebaulichen Aufwertung bei gleichzeitiger Rücksichtnahme
auf die bestehende Wohnbebauung. Geprüft werden soll hierbei insbesondere, wie zentrenschädliche
Einzelhandelsflächen und für das umgebende Kleingewerbe störende Nutzungen möglichst vermieden werden können.
7.6 Grundsätzlich gilt für alle Formen der Neuansiedlung von Gewerbe, anders als beispiels-
11 -
weise im Bereich Schnackenburgsallee, eine hochverdichtete, flächensparende und an hohen ökologischen Ansprüchen orientierte Nutzung vorzusehen.
8. Der A7-Deckel
Die Vertragspartner stehen zu ihren bisher getroffenen Vereinbarungen zur Überdeckelung der A7. Grundlage der vorgesehenen Maßnahmen ist das DEGES-Gutachten sowie die in der 18. Legislaturperiode
der Bürgerschaft angedachten Erweiterungen in Nord- und Südrichtung.
Abhängig von der abschließend möglichen Nutzung des Deckels sprechen sich die Vertragspartner dafür aus, durch entsprechende Begrünung und Grünnutzungsmöglichkeiten die organische Verbindung
zwischen den Stadtteilen wieder herzustellen.
Es sind Konzepte zu erstellen, wie der Deckel mit Grün- und Sportanlagen versehen werden kann. Dazu gehört auch eine Grün- und Wanderwegevernetzung im Stadtteil Bahrenfeld.
Gleichzeitig spricht aus Sicht der Vertragspartner nichts dagegen, möglicherweise hierfür nutzbare Flächen insbesondere im Randbereich des Deckels (z. B. Autobahnmeisterei, Böschungsflächen) einer
höherwertigen, städtebaulich verträglichen Nutzung zuzuführen, so weit hierdurch nicht das Ziel der organischen Verbindung unzulässig beeinträchtigt wird. Aus dieser Zuführung möglicherweise zu generierende Einnahmen sollen zur Verlängerung des Deckels dienen. Zur Feststellung des jeweiligen
Flächenwertes können im Einzelfall externe Gutachten erstellt werden.
- 12 -
IV - Sanierung
Neben den klassischen Sanierungsgebieten im Bereich Altona-Altstadt bis Ottensen werden sich die Vertragspartner vorrangig dem neuen Stadtteil Sternschanze zuwenden, den es gilt, als gleichwertigen,
attraktiven Innenstadtbereich mit hoher Szeneanbindung in den Bezirk Altona zu integrieren. Es ist zu prüfen, in wie weit die bisherigen Maßnahmen der ehedem zuständigen Stadtbezirke fortzuführen
oder eigene Maßnahmen vorzubereiten sind.
Im Kernbereich der Sanierung, dem Areal zwischen Nobistor und Spritzenplatz, werden die im Folgenden aufgelisteten Einzelmaßnahmen angestrebt. Die hierzu vereinbarten Handlungsziele im Bereich der Stadtplanung (Masterplan) werden dadurch nicht beeinträchtigt, sondern sollen jeweils wechselseitig im Rahmen des Erneuerungskonzeptes fortgeschrieben werden.
Die räumliche Trennung zwischen Altonaer Zentrum („Bergstraße“) und dem Bahnhof nebst Ottenser Hauptstraße ist zu überwinden. Hierzu sind attraktive, barrierefreie Wegeverbindungen zu schaffen.
Der Tunnel in der Verlängerung von Neue Große Bergstraße soll entfernt und die Wegeverbindung ebenerdig gestaltet werden.
Der Bahnhofs-Vorplatz nebst Parkplätzen ist umzugestalten und in die Anbindung des östlich der Max-Brauer-Allee gelegenen Stadtkerns zu integrieren.
Die Große Bergstraße wird organisch an die Ottenser Hauptstraße angebunden.
Die Bebauung an der Max-Brauer-Allee zum Eingang der Neuen Großen Bergstraße ist attraktiver zu gestalten. Sie dient dazu, die ursprüngliche Verbindung zwischen Ottensen und Bahnhof Altona mit der ehemaligen „Bummelmeile“ Bergstraße wiederherzustellen und dadurch zur deutlichen Aufwertung
der Bergstraße beizutragen.
Hinsichtlich des Finanzamts werden die Vertragspartner an die Hamburger Finanzbehörde herantreten,
um die Immobilie dem Sanierungsträger für eine exemplarische Sanierung zur Verfügung zu stellen. Dabei soll die im Bebauungsplan Altona-Altstadt 46 vorgesehene Süderweiterung realisiert werden.
Die Bemühungen, das Areal der Frappant-Immobilie einer stadtteiladäquaten Nutzung zuzuführen, werden fortgesetzt.
Der Goetheplatz wird nach Abschluss der zu erwartenden Bautätigkeit auf dem Areal der Frappant-Immobilie neu gestaltet. Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität durch entsprechende gestalterische Maßnahmen
deutlich zu erhöhen.
Das Gebiet von Nobistor über Louise-Schröder-Straße bis zur Bergstraße ist als Verlängerung der Bergstraße an das Sanierungsgebiet organisch anzubinden. Hierzu wird eine Neubebauung auf dem Randstreifen nördlich des Friedhofs ebenso geprüft wie eine Teilverdichtung an der Louise-Schröder-
Straße durch Teilrückbau. Die im Erneuerungskonzept aufgezeigten Möglichkeiten sollen im Wesentlichen zur Anwendung kommen.
Das Nobistor ist der klassische Zugang Altonas aus Hamburger Sicht. Es ist in dieser klassischen Funktion als östlicher Ausgang des Bereichs Bergstraße – Louise-Schröder-Straße zu begreifen. Die Vertragspartner sind sich einig, einen Ideenwettbewerb durchführen zu lassen mit dem Ziel, den Bereich
Nobistor über eine umfassende städtebauliche Aufwertung sowie die Beseitigung unnatürlicher Barrieren in das Gesamtgebiet zwischen Holstenstraße und Stadtkern Ottensen zu integrieren.
- 13 -
V – Soziales
Eine soziale gerechte Stadt trägt maßgeblich zur Konfliktvermeidung bei. Hierbei stehen für die Vertragspartner die Hilfe zur Selbsthilfe sowie der gezielte Einsatz von Hilfe für Bedürftige im Vordergrund.
1. Die Projekte und Programme zur Aufwertung vernachlässigter Quartiere werden fortgeschrieben
und weiterentwickelt. Dieses gilt insbesondere für das Projekt „Aktive Stadtteilentwicklung“
und die Zielvorstellung einer lebenswerten, familiengerechten Stadt.
2. Auf Grund der guten Erfahrungen mit den Bewohnern der Bauwagensiedlungen Rondenbarg und Gaußsstraße werden die bestehenden Bauwagenplätze politisch nicht in Frage gestellt.
3. Die Vertragspartner teilen die Auffassung der Senatskoalition, dass das Vermeiden von Wohnungslosigkeit
Priorität hat. Sie unterstützen die in dieser Hinsicht geplanten Vorhaben des Senats
und fordern eine schnelle Umsetzung, die die speziellen Altonaer Bedürfnisse und Vorhaben wie das Fachstellenkonzept auf Bezirksebene einbindet. Die Zusammenarbeit mit kommunalen Wohnungsunternehmen in dieser Frage ist fortzusetzen. Unabhängig von der Zielstellung, möglichst
vielen Menschen ein eigenes Obdach zu gewährleisten, akzeptieren die Vertragspartner, dass es eine Personengruppe gibt, die die öffentliche Unterbringung ebenso ablehnt wie die Übernahme eines dauerhaften, festen Wohnsitzes. Für diese Bevölkerungsgruppe sollen in Anbindung
an die entsprechenden Senatsbestrebungen niedrigschwellige Angebote auf Bezirksebene
entwickelt werden.
4. Die Vertragspartner sprechen sich grundsätzlich dafür aus, medizinische Beratungsstellen für Obdachlose im Bezirk zu schaffen. Das Bezirksamt wird aufgefordert, ein entsprechendes Konzept zu entwickeln, das gleichzeitig die Betreuung von Menschen ohne gültige Papiere berücksichtigt.
5. Aufsuchende Einrichtungen für Obdachlose wie das Krankenmobil der Caritas oder der Mitternachtsbus
der Diakonie werden weiterhin unterstützt.
6. Projekte wie die Alimaus haben in der sozialen Betreuung im Quartier eine hohe Bedeutung. Das Projekt Alimaus ist deshalb als räumlich freistehende Einrichtung in unmittelbarer Nähe zu ihrem gegenwärtigen Standort zu sichern.
7. Angesichts steigender Privatinsolvenzen soll die Situation der Schuldnerberatung überprüft und nach Bedarf angepasst werden.
- 14 -
VI - Gleichstellung und Integration
1. Die Vertragspartner stimmen darin überein, die politische Mitwirkung von Nicht-EU-Bürgern auf kommunaler Ebene zu verbessern. Hierfür sollen in Abstimmung mit der Verwaltung auf Basis der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts praktikable Möglichkeiten aufgezeigt und entwickelt
werden.
2. Zwangsverheiratung, so genannte „Ehrenmorde“, Gewalt im häuslichen Bereich sowie die Unterdrückung
von Frauen sind keine kulturellen Eigenarten, sondern stehen in deutlichem Widerspruch zu den Grundwerten der bundesdeutschen Verfassung und der europäischen Kultur. Sie dürfen weder geduldet noch stillschweigend hingenommen werden. Die Vertragspartner werden deshalb folgende Maßnahmen unterstützen:
2.1 Umfassende Beratung und Aufklärung in Form von Schul-Projekten vorrangig an Schulen mit hohem Migrantenanteil.
2.2 Entwicklung von Beratungsangeboten für Migranten und Bürger mit Migrationshintergrund männlichen Geschlechts.
2.3 Hilfe für junge Menschen, die auf Grund ihrer individuellen Integrationsbemühungen aus dem Familienverband ausgeschlossen oder mit Gewalt bedroht werden.
2.4 Die Förderung von Frauen, insbesondere mit Migrationshintergrund, auf dem Weg in die persönliche Unabhängigkeit und berufliche Selbständigkeit.
2.5 Die berufliche Qualifizierung von Frauen und Bürgern mit Migrationshintergrund beiderlei Geschlechts.
3. Neben diesen gezielten Maßnahmen zur Prävention vereinbaren die Vertragspartner die folgenden Maßnahmen:
3.1 Die Vernetzung von bezirklichen Einrichtungen und Trägern wird gefördert, die Kontakte zu und zwischen den Trägern verbessert.
3.2 Die Kundenfreundlichkeit in der Ausländerabteilung des Bezirksamtes sowie die Umstellung der Terminvergabe wird aufmerksam begleitet und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit geprüft.
3.3 Projekte zur Förderung der Gleichstellung und Integration wie FLAKS, Ibera, Regenbogen und weitere werden fortgesetzt.
3.4 Projekte, die die Kommunikation zwischen Eltern und Schule verbessern, werden ebenso wie Maßnahmen zur Gleichstellung und Integration unterstützt. Hierbei sollen u. a. Mentoringprogramme
mit Angeboten für, mit und von Migrantinnen und Migranten berücksichtigt werden. Das HIPPY-Programm soll nach Bedarf auf weitere Sprachen erweitert werden.
3.5 Die Kompetenz schulischer und nachschulischer Bildungsplanung wird bei besonders begabten
Jugendlichen aus Elternhäusern mit Migrationshintergrund durch die Förderung des FORUM
– Young Migrant Talents (Junge Zuwanderertalente) gestärkt.
3.6 Das Ziel des Senats, den Anteil der Auszubildenden mit Migrationshintergrund auf zwanzig Prozent zu erhöhen, werden im Bezirk Altona entsprechend umgesetzt.
3.7 Jährliche Veranstaltungen im Bereich von Integration und Gleichstellung wie beispielsweise das Frauenforum sollen die Rolle der Frau mit Migrationshintergrund stärken und das Selbstbewusstsein
dieser Bevölkerungsgruppe befördern. Von bezirklichen Trägern angebotene Integrationskurse
für Frauen werden bei Bedarf erweitert.
- 15 -
3.8 Die Zuflucht für Frauen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus in geschützten Räumen wird weiterhin sichergestellt.
3.9 Die Umsetzung des Hamburger Integrationskonzeptes im Bezirk Altona wird durch entsprechende
Zielvereinbarungen sichergestellt und hinsichtlich seiner Wirksamkeit überprüft.
3.10 Regelmäßige Integrationskonferenzen können den Verantwortlichen einen Einblick über den jeweiligen Stand der entsprechenden Bemühungen und Initiativen ermöglichen. Das Bezirksamt
wird aufgefordert, hierzu ein Realisierungskonzept zu entwickeln.
3.11 Die Integrationszentren in Altona werden hinsichtlich ihrer Erreichbarkeit und ihrer Auslastung
geprüft. So weit es sich in Folge der Prüfung als sinnvoll und notwendig erweisen sollte, werden sich die Vertragspartner für die Erweiterung des Angebots in Stadtteilen wie Lurup, Osdorf
oder Altona-Nord/Sternschanze einsetzen.
3.12 Die im Abschnitt „Senioren“ dargelegten Maßnahmen für ältere und demenzkranke Bürger gelten gleichermaßen für Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund. Entsprechende Wohn- und Betreuungsprojekte werden gezielt unterstützt und gefördert.
3.13 Das bezirkliche Gesundheitsangebot wird unter Einbeziehung der niedergelassenen Ärzte hinsichtlich seiner Interkulturalität geprüft, um bei Bedarf die muttersprachliche Betreuung zu gewährleisten.
- 16 -
VII - Flüchtlinge
Die Vertragspartner stimmen darin überein, dass die Verbesserung der Situation von Menschen ohne Papiere ungeachtet ihres aufenthaltsrechtlichen Status gemeinsames Ziel ist. Dieses gilt insbesondere für die medizinische Versorgung ( vgl. Abschnitt Soziales) wie für die schulische Ausbildung. Die entsprechenden Maßnahmen der vergangenen Legislaturperiode werden entsprechend fortgeführt.
Die bezirklichen Wohnunterkünfte bleiben erhalten. Sie sollen auch die Einzelunterbringung von traumatisierten Flüchtlingen ermöglichen.
Sprachkurse und berufsvorbereitende Maßnahmen sind ungeachtet eines langfristigen Bleiberechts auch für Flüchtlinge mit ungesichertem Aufenthaltsstatus wichtige und sinnvolle Maßnahmen. Sie sind daher zu fördern.
- 17 -
VIII - Kinder- und Jugendhilfe
Eltern und andere Erziehungsberechtigte sollen bei der Erziehung und Förderung ihrer Kinder unterstützt
werden. Jedes Kind soll sich optimal entfalten und entwickeln können. Es gilt, gezielte Angebote für belastete Eltern und ihren Kindern in den Stadtteilen weiterzuentwickeln. Da das Wohl des Kindes im Vordergrund steht, ist eine enge Zusammenarbeit aller involvierten Institutionen notwendig.
1. Netzwerk Kindeswohl
1.2 Die entstehenden Eltern-Kind-Zentren werden fachlich begleitet
1.3 Das Angebot der Frühen Hilfe (Familienhebamme) soll nach einer Evaluation und Qualitätsprüfung
ausgeweitet werden.
1.4 Damit evtl. Risikofälle rechtzeitig erkannt werden können, soll die Qualifizierung von Fachkräften u.a. der aufsuchenden Sozialarbeit weiterentwickelt werden.
1.5 Die Stellen in den Allgemeinen Sozialen Diensten (ASD) sollen dauerhaft besetzt sein.
1.6 Die ASDs werden anhand einer Qualitätsprüfung überprüft und ggfs. optimiert.
2. CDU und GAL vereinbaren, folgende bezirkliche Aufgaben regelmäßig vom Bezirksamt im Jugendhilfeausschuss vorlegen zu lassen, um diese gemeinsam weiter zu entwickeln:
2.1 die Ergebnisse des Additions- und Bonusmodells (Altonaer Modell);
2.2 die Weiterentwicklung der Jugendhilfe (Eckpunktepapier, sozialraumorientierte Angebote
(SAE) und Schnittstellenprojekte, die sich aus den Hilfen zur Erziehung finanzieren);
2.3 die weitere Entwicklung von SAE Projekten zur Vermeidung und/oder Verkürzung von HzE Maßnahmen wird angestrebt;
2.4 die Ausgaben für Hilfen zur Erziehung in einer vierteljährlichen Vorlage;
2.5 evtl. Maßnahmen der Entkommunalisierung;
2.6 die jährliche Darlegung der Fortschreibung der Sozialraumbeschreibung;
2.7 die Förderprogramme der Jugendhilfe und wie diese mittel- oder langfristig in die Jugendhilfefinanzierung
einfließen;
2.8 einen vierteljährlichen Bericht über die Stellen in den kommunalen Einrichtungen;
2.9 die Darstellung des Aufbaus der Netzwerkstrukturen, die mit der Vergabe des Planungsraumbudgets
einhergehen müssen;
2.10 frühzeitige Beteiligung an Bebauungsplanverfahren und die Ergebnisse der Kita-Planung.
3. CDU und GAL vereinbaren,
3.1 Kinder und Jugendliche gemäß § 33 BezVG angemessen vor allem bei besonderen, weit reichenden Projekten zu beteiligen;
3.2 Das Bundesprogramm „Vielfalt-tut-gut“ in Osdorf, Bahrenfeld und Lurup weiter zu begleiten.
3.3 Die Vernetzung zwischen den Trägern der Jugendhilfe und den vor Ort befindlichen Bildungsstätten (Kindergarten, Schule, Hort) zu fördern.
- 18 -
3.4 Bewährte Projekte wie z.B. Kletterangebote, Jungenarbeit, Kinder- und Jugendkultur, Gewalt- und Suchtprävention etc. fortzuführen;
3.5 Präventions- und Betreuungsmaßnahmen für Schlüsselkinder zu prüfen und ggf. Initiativen
zu entwickeln (Päd. Mittagstisch, Hausaufgabenhilfe etc.);
3.6 das Altonaer Modell zur Umsteuerung von Mitteln nach aktuellem Bedarf umzusetzen und hierfür die Zweckbeschreibung fortzuschreiben;
3.7 weiterhin benachteiligte Stadtbereiche in der Jugendpolitik besonders zu fördern;
3.8 wie bisher eine Effizienzüberprüfung aller in Altona tätigen Träger vorzunehmen.
- 19 -
IX - Senioren
Mit zunehmender Lebenslänge steigt der Bedarf an altersgerechten Wohnungen, betreutem Wohnen und Heim- bzw. Pflegebetreuung. Die Vertragspartner stimmen darin überein, im Rahmen ihrer Zusammenarbeit
die folgenden Maßnahmen zu befördern:
1. So weit dieses gewünscht wird, steht die Unterbringung von alten und pflegebedürftigen Bürgern
in ihrem vertrauten Wohnumfeld im Vordergrund. Hierzu ist neben entsprechenden baulichen
Planungen und der Bereitstellung von kleinen, altersgerechten Wohnungen insbesondere die ÖPNV-Anbindung an regionale Versorgungseinrichtungen und Einkaufsmöglichkeiten zu optimieren. Soweit dieses noch nicht realisiert ist, ist der behindertengerechte Ausbau des Zugangs
zu den ÖPNV-Angeboten vorrangig zu sichern.
2.Auch ältere Menschen haben das Recht auf lebenslanges Lernen und Weiterbildung. Beides kann über die Berufstätigkeit hinaus eine sinnvolle Gestaltung des Ruhestandes sein. Das Bezirksamt
wird aufgefordert, hierfür in Abstimmung mit freien Trägern ein Konzept vorzulegen, das unter Einbindung ehrenamtlicher Tätigkeit diesem Bedarf ein sinnvolles Angebot gegenüber stellt.
3.Die Inanspruchnahme kultureller Angebote ist gerade für ältere Menschen ein wichtiger Bestandteil
ihrer Lebensgestaltung. Die Vertragspartner appellieren deshalb an die entsprechenden Anbieter im Bezirk Altona, sich deutlicher als bisher auch auf diese Kundengruppe einzustellen. Hierzu sollen in Abstimmung mit dem Bezirksseniorenbeirat entsprechende Vorschläge entwickelt
werden.
4. Menschen mit hohem Pflegebedarf sowie Demenzkranke bedürfen einer besonderen, menschenwürdigen
Unterbringung und Betreuung. Die Vertragspartner beauftragen das Bezirksamt mit der Erstellung eines mittelfristigen Bedarfsplanes und der Vorlage eines entsprechenden Betreuungskonzepts,
das zur Grundlage künftiger Planungen heran gezogen werden soll.
5. Die Betreuung von schwerstkranken und sterbenden Menschen ist eine hochsensible, anspruchsvolle
Aufgabe. Die Vertragspartner stimmen darin überein, dass hierfür die so genannten Hospize oftmals die beste und für alle Beteiligten hilfsreichste Lösung sind. Das entsprechende Angebot ist deshalb weiter auszubauen und zu befördern. Dieses gilt gleichermaßen für alternative
Angebote der passiven Sterbehilfe.
6. Die Heimaufsicht darf personell nicht ausgedünnt werden. Rückkehrer aus dem Landesbetrieb Krankenhaus können hier eine sinnvolle, künftige Betätigung finden.
7. Erkannte Pflegemängel sind transparent zu machen. Die Instrumente zur Kontrolle der Pflegeeinrichtungen
sind über den Ausbau und die Verbesserung des Beschwerdemanagements ebenso wie durch die Erhöhung der Kontrolldichte durch die Heimaufsicht weiter zu verfeinern.
8. Der Bezirksseniorenbeirat ist in alle entsprechenden Maßnahmen einzubeziehen.
9. Die Altonaer Pflege- und Gesundheitskonferenz wird fortgeführt.
10.Seniorentreffs bieten eine gute Möglichkeit, in hohem Alter soziale Kontakte zu pflegen. Sie werden weiterhin unterstützt.
- 20 -
X - Gesundheit
Die Vertragspartner legen den Schwerpunkt der bezirklichen Gesundheitspolitik auf die präventive Gesundheitsförderung für alle Altersgruppen unserer Bevölkerung, besonders aber für Kinder und Jugendliche. Die Inhalte des Landesvertrages zwischen CDU und GAL über die Zusammenarbeit in der 19. Legislaturperiode der Hamburgischen Bürgerschaft werden übernommen. Im Weiteren vereinbaren
die Vertragspartner:
1. In der Gesundheitsvorsorge der Kinder sollen
1.1 die Kinderfrüherkennungsuntersuchungen (U1 – U9) möglichst verbindlich gestaltet
1.2 der Zugang zur U1 – U9 auch für nichtdeutsche Kinder beispielsweise durch mehrsprachige
Informationen für Eltern mit Migrationshintergrund erhöht
1.3 die Durchimpfungsraten bei Schutzimpfungen verbessert und
1.4 die Gesundheitserziehung in Kindergärten und Schulen gefördert werden.
2. Die Vertragspartner unterstützen und initiieren Maßnahmen der Suchtprävention vorrangig in den Bereichen Alkohol, Rauchen, Drogen, Internet und Fernsehen in Zusammenarbeit mit Schulen,
Kindergärten und Krankenkassen.
3. Die präventiven Gesundheitsinitiativen des Bezirks wie die Altonaer Gesundheitsgespräche, die Altonaer Gesundheits- und Pflegekonferenz, das Projekt „Altona in Bewegung“ u.a. werden unterstützt und bei der Umsetzung von Ergebnissen positiv begleitet.
4. Die bestehenden Drogenberatungsstellen ebenso wie die Suchtberatungen im Bezirk werden unterstützt. Die Drogenhilfesituation im Schanzenviertel soll untersucht und bewertet werden, um bei Bedarf neue und weitere Hilfen einrichten zu können.
5. Die Gesundheitsberichterstattung des Bezirks - mit besonderem Augenmerk auf Kinder und Jugendliche – wird fortgesetzt.
6. Der zahnärztliche und schulzahnärztliche Dienst wird im bisherigen Umfang gesichert, möglichst
aber ausgebaut. Hier ist ein möglicher Einsatz von LBK-Rückkehrern zu prüfen.
7. Obdachlose werden medizinisch betreut. Hierfür wird im Bezirk eine medizinische Beratungsstelle
eingerichtet.
8. Die bezirklichen Vorbereitungen für den Fall einer Influenzapandemie werden vorangetrieben.
- 21 -
XI - Kultur und Bildung
Der Bezirk Altona zeichnet sich durch eine gewachsene und abwechslungsreiche Kulturszene aus. Die Vertragspartner stimmen darin überein, dieser breit angelegten Kulturszene den für ihre Entwicklung
notwendigen Raum zu geben und sie im Rahmen der bezirklichen Möglichkeiten zu fördern.
1. CDU und GAL vereinbaren, sich in der Bezirksversammlung im Bereich Kultur dafür einzusetzen,
dass
1.1 die Weiterentwicklung der Modellregion Kinder- und Jugendkultur voran getrieben wird;
1.2 Kinder- und Jugendkultur in enger Verbindung zwischen Eltern, Kindergärten, Schulen und Jugendeinrichtungen weiterhin ihrer großen Bedeutung entsprechend gewertet und unterstützt
wird;
1.3 die Förderung der Kinder- und Jugendkultur in Verbindung mit Kitas, Schulen, Jugendeinrichtungen,
Stadtteilkulturzentren, entsprechend der gesetzlichen Grundlagen (§51 HamSchulG und §11 SGB VIII) fortgeführt wird;
1.4 die erfolgreiche Arbeit der AG Leseförderung weiterhin fachlich begleitet und unterstützt
wird und eine Kooperation mit dem geplanten Landesprogramm „Schulbibliotheken für alle Schulen“ auch in Altona mitunterstützt und inhaltlich begleitet wird;
1.5 die „altonale“ als Kunst- und Kulturmeile weiterhin zu fördern ist und die städtischen Gebühren dahingehend zu gestalten sind, dass sie die Durchführung nicht gefährden;
1.6 die drei Stadtteilkulturzentren in vollem Umfang erhalten bleiben und ihre Entwicklung als Kooperationspartner in den Quartieren mit Schulen, Kitas, weiteren sozialen Einrichtungen
etc. unterstützt wird;
1.7 für Lurup / Osdorfer Born als zusätzliches Stadteilkulturzentrum Böverstland aufgebaut wird, ohne damit die bestehenden Stadtteilkulturzentren Altonas in der Erfüllung ihrer vielfältigen
Aufgaben oder gar ihrem Bestand zu gefährden;
1.8 der Bürgertreff in Altona Nord, das geplante Bürgerhaus in Osdorf, das Kultwerk West und das Kulturhaus 73 fachlich begleitet werden;
1.9 das Ottenser Stadtteilarchiv unterstützt und besonders als außerschulischer Lernort gefördert wird , in dem ein Interesse für die nahe Umwelt, für Stadtteilgeschichte und ihre Personen geweckt werden kann;
1.10 das Altonaer Stadtarchiv bei der Ausübung seiner Arbeit begleitet wird;
1.11 lebendige jüdische Kultur, wo immer sie sich regt in Altona, gefördert wird neben der Pflege der Erinnerungsstätten für die ehemalige jüdische Gemeinde Altonas;
1.12 generationenübergreifende Kooperationen gefördert werden, wie z.B. Vorlesen in Kindergärten,
Zeitzeugengespräche in Schulen;
1.13 in geeigneten Bereichen die niederdeutsche Sprache gefördert wird (z.B. Vorlesen, „altonale“, Theaterprojekte);
1.14 auch die großen traditionsreichen und über Altonas Grenzen hinaus wirkenden Theater und Museen im Blick und unterstützendem Interesse der Öffentlichkeit und der Hamburger Behörden bleiben;
- 22 -
1.15 der Kindercircus Mignon dauerhaft im Westen Altonas erhalten und als bedeutender Träger integrativer Kinder- und Jugendarbeit unterstützt wird;
1.16 das Kindermuseum in Osdorf weiterhin gestärkt wird;
1.17 ein Straßenmusikfestival im Kerngebiet Altonas die Initiative „Musikstadt Hamburg“ realisieren soll;
1.18 den kulturellen Gegebenheiten, Entwicklungen und Möglichkeiten im Schanzenviertel ein besonderes Augenmerk gewidmet wird;
1.19 Liegenschaften im städtischen Besitz temporär oder auf Dauer zu günstigen Konditionen
für Kunst und Kultur zur Verfügung gestellt werden und ein entsprechendes Verfahren zügig auf Landesebene entwickelt wird;
1.20 Kulturprojekte aus den Mitteln für die „Wachsende Stadt“ gefördert werden.
2. CDU und GAL vereinbaren, sich in der Bezirksversammlung im Bereich Bildung dafür einzusetzen,
dass
2.1 ein intensiver Austausch mit den Schulen - vor allem vor dem Hintergrund kultureller Bildung – fortgeführt wird;
2.2 das Netz der Bücherhallen entsprechend ihrer Bedeutung für alle Bürger leistungsfähig erhalten wird; Dies gilt für den bestehenden Standort Osdorfer Born und den zukünftigen Standort am Blankeneser Bahnhof
2.3 die bezirkliche Koordinationsstelle „Schule und Nachbarschaft“ zur Vernetzung von Schulen mit Künstlern, Kirchengemeinden, Jugendhilfeträgern, Stadtteilkulturzentren und auch mit Betrieben ihrer Bedeutung entsprechend unterstützt wird;
2.4 Altonaer Schulen bei der Ausbildung ihrer besondern Profile anerkannt und unterstützt werden (Club of Rome-Schule, Kultur-Schule etc.);
2.5 Mittel für internationale Austauschprogramme eingeworben werden;
2.6 die regionalen Bildungskonferenzen aktiv unterstützt werden und den Altonaer Schulen in der gegenwärtigen Phase tief greifender Umstrukturierungen auch auf kommunaler Ebene
eine kompetente Begleitung bei allen offenen Fragen angeboten wird;
2.7 die Zusammenarbeit zwischen Schulen (insbesondere Ganztagsschulen) und ihren außerschulischen
Kooperationspartnern fachlich begleitet werden;
2.8 aus dem Rahmenkonzept Kinder- und Jugendkultur der Kulturbehörde alle Chancen für den Bezirk genutzt werden, z.B. für die frühkindliche und schulische Sprach- und Leseförderung,
zu der auch das wachsende Vertrautwerden mit Zahlen und ihrer Bedeutung gehört.
- 23 -
XII - Umwelt und Verbraucherschutz
1. Auf Basis der erarbeiteten Lärmminderungspläne werden unter Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit
und unter Federführung der BSU bezirkliche Lärmaktionspläne erstellt, die in besonders betroffenen Gebieten Möglichkeiten zur Minderung der Lärmbelastung aufzeigen und realisieren sollen.
Als erstes Projekt empfehlen die Vertragspartner die Region Barnerstraße im Bereich der Zufahrt zum Lessingtunnel.
2. Maßnahmen zur Minderung der Ursachen und Folgen des Klimawandels sind für die Vertragspartner
eine der vordringlichsten Aufgaben des 21. Jahrhunderts. So weit dieses im Rahmen der Festlegung
kommunaler Zielsetzungen und Aufgaben möglich ist, sind daher entsprechende Maßnahmen festzuschreiben:
2.1 Die generelle Festlegung anspruchsvoller, energetischer Standards sowie der Einsatz von Kraftwärmekopplungsanlagen sowie weiterer, Ressourcen schonender Energieträger, wo immer dieses bei Neubauprojekten sowohl im Wohnungsbau als auch im gewerblichen Bereich möglich ist. Hierzu können städtebauliche Verträge ein geeignetes Mittel sein.
2.2 Das Sielnetzenergieprojekt von Hamburgwasser, bei dem Temperaturdifferenzen genutzt werden, wird durch den Bezirk unterstützt.
2.3 In allen bezirklichen Dienststellen und Einrichtungen sollen die Anstrengungen zur Energieeinsparung
beispielsweise durch den Ersatz herkömmlicher Glühbirnen, die Vermeidung des Stand-By-Betriebes elektronischer Geräte oder den Einbau zeit- und/oder bewegungsgesteuerter Schaltungen verstärkt fortgeführt werden.
2.4 Die Umstellung öffentlicher Gebäude auf energiesparende und umweltschonende Energie- und Wärmeversorgung im Zuge anstehender Renovierungsprojekte sowie die Entwicklung von Sanierungskonzepten zur kostengünstigen Umsetzung derselben.
2.5 Die Unterstützung des Senats bei der Suche nach geeigneten Standorten für die Gewinnung von Strom aus alternativen Energieträgern. Dazu gehört die Bereitstellung von Dächern für Solaranlagen
ebenso wie die Unterstützung des Programms von „Hamburgwasser“, Energie durch die Nutzung von Temperaturdifferenzen aus dem Sielnetz zu ziehen.
2.6 Die Umsetzung und Fortentwicklung der AltonAgenda21 auf Basis des Drei-Säulen-Konzepts
von ökonomischer, ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit.
2.7 Die Berücksichtigung von Klimaschutzzielen bei der Ersatzbeschaffung/Erweiterung bezirklicher
Fuhrparks. So sollen an geeigneten Dienststellen Dienstfahrräder Bestandteil des Behördenfuhrparks
werden.
2.8 Die Bezirksverwaltung ist aufgefordert, die dargelegten Aufgaben als Querschnittsziele über alle Ressorts hinaus zu berücksichtigen und zu verfolgen.
3. Wertstoffrecycling bleibt eine wirkungsvolle Möglichkeit, Umweltressourcen zu schonen. Gleichwohl
zeigen die bisherigen Erfahrungen, dass es Möglichkeiten der Optimierung gibt. Die Vertragspartner
unterstützen deshalb in einem ersten Schritt die Umstellung der Altpapiersammlung von Sammelcontainern
auf die individuelle Papiertonne. Durch diese Umstellung vom „Bringsystem“ auf ein „Holsystem“ ließen sich die Problematik der Verschmutzung des öffentlichen Raumes vermindern, die Qualität des eingesammelten Wertstoffs verbessern und die Haushalte entlasten. Der Einsatz von Recycling-Papier im Bezirksamt soll fortgeführt und weiter verstärkt werden.
- 24 -
4. Die Vertragspartner haben ihre Unterstützung der Einrichtung eines zweiten Kreuzfahrtterminals am Altonaer Elbufer unterstrichen. In Kenntnis der Tatsache, dass die konkreten Möglichkeiten hierfür
auf bezirklicher Ebene deutlich beschränkt sind, unterstreichen sie ihre Forderung, die schiffseigene,
emissionsintensive Stromerzeugung durch die Einrichtung einer modernen Landstromversorgung deutlich zu reduzieren. Da sich die Problematik der entsprechenden Umweltbelastung in innerstädtischen
bzw. stadtnahen Hafengebieten nicht auf Altona und Hamburg beschränkt, wird der von CDU und GAL geführte Senat gebeten, in diesem Sinne bei der Bundesregierung vorstellig zu werden mit dem Ziel, mittelfristig internationale Bezugs- und/oder Schnittstellenstandards festzulegen, die eine entsprechende Landstromversorgung ermöglichen.
5. Die Vertragspartner streben eine personelle Verstärkung des Fachamtes für Verbraucherschutz, Gewerbeaufsicht und Umwelt an. Hierbei ist zu prüfen, in wie weit LBK-Rückkehrer zum Einsatz kommen können. Die Notwendigkeit einer personellen Verstärkung ergibt sich aus der Fülle alter und neuer Aufgaben wie einer effizienten Lebensmittelkontrolle, den Anforderungen des Nichtraucherschutzgesetzes,
des Tierschutzes sowie des Crosss Compliance. Die Vertragspartner vertreten die Auffassung, dass die Lebensmittelüberwachung in der Zuständigkeit der Bezirke bleibt.
6.Bei der Neuordnung des Gewerbe- und Gaststättenrechts in Folge der Föderalismusreform sprechen
sich die Vertragspartner für ein verschlanktes Genehmigungsverfahren bei der Anmeldung eines Gewerbes bzw. der Eröffnung eines Gaststättenbetriebes ein.
- 25 -
XIII - Sicherheit
Die Vertragspartner stimmen darin überein, die erfolgreich erprobten Instrumente zur Sicherheit fortzuführen.
Das gilt gleichermaßen für die Altonaer Sicherheitskonferenz, Sicherheitspartnerschaften sowie Projekte
wie „Cop4U“, „Streitschlichter“ und „Faustlos“. Die Finanzierung der Sicherheitskonferenz ist auf bisherigem Niveau fortzuführen.
Nach den positiven Erfahrungen der Übertragung des Städtischen Ordnungsdienstes in die Verantwortung
der Bezirke ist die personelle Aufstockung sachlich wie inhaltlich geboten. Die Vertragspartner
werden gemeinsam darauf hinwirken, entsprechende Landesmittel bereitzustellen.
Aufgabenträger, die wie Sportvereine und Jugendfeuerwehren zur sinnvollen Freizeitgestaltung junger
Menschen aktiv beitragen, leisten einen wichtigen Beitrag auch für die Sicherheit. Ihre Arbeit wird durch die Vertragspartner unterstützt und gefördert.
- 26 -
XIV - Wirtschaft und Arbeit
Lokale Wirtschaftspolitik hat das Ziel, Unternehmen am Standort zu erhalten und die Ansiedlung neuer Unternehmen zu fördern, um wohnortsnahe Arbeitsplätze zu sichern und die regionale Versorgung
mit Gütern und Dienstleistungen aufrecht zu erhalten. Die Vertragspartner stimmen überein, dass die Entwicklung der regionalen Wirtschaft und die Schaffung neuer und moderner Arbeitsplätze eine Kernaufgabe der kommenden Legislaturperiode sind. Ein besonderer Schwerpunkt soll auf zukunftsorientierte,
kreative Unternehmen gelegt werden, um junge, kreative Menschen nach Altona zu holen und hier langfristig anzusiedeln.
Die Vertragspartner vereinbaren deshalb, die Aufgabe und Funktion der bezirklichen Wirtschaftsförderung
weiterhin deutlich zu stärken.
Die Position des/der Wirtschaftsbeauftragten ist als Anwalt der Wirtschaft in der Verwaltung zu begreifen und nicht als Verwaltungsorgan gegenüber der Wirtschaft. Das bedingt hinsichtlich der Stellenbeschreibung eine größtmögliche Unabhängig gegenüber Dritten sowie die ausschließliche Betreuung mit den Aufgaben der Wirtschaftsbetreuung.
Zu den vorrangigen Aufgaben der Wirtschaftsförderung gehören:
1. Die Ausrichtung eines jährlichen Tages der regionalen Wirtschaft, um die Vernetzung zu unterstützen
und aktuelle Informationen bereit zu stellen. Hierzu soll seitens der Verwaltung ein Konzept entwickelt werden, das die in dieser Vereinbarung dargelegten Schwerpunkte berücksichtigt.
2. Die Förderung der Ausbildung insbesondere in kleinen und mittleren Betrieben. Hierzu wird weiterhin die jährliche Prämierung hervorragender Leistungen vorgesehen. In Kooperation mit den Kammern sollen regionale Jobbörsen insbesondere jungen Menschen die Orientierung auf dem Arbeitsmarkt erleichtern. Als weiteres Instrument sollen Ausbildungspatenschaften genutzt werden. Ausbildungsverbünde sind zu unterstützen.
3. Schulen und Betriebe sind im Sinne einer besseren Vorbereitung auf das Berufsleben sowie hinsichtlich der gezielten Suche nach Ausbildungsplätzen weiter zu vernetzen.
4. Die Förderung von Unternehmens- und Existenzgründungen mit Schwerpunkt auf die Kreativwirtschaft.
In diesem Zusammenhang wird angestrebt, im Bezirk Gründungszentren und/oder Gründungsetagen einzurichten, in denen junge Unternehmen kleine Büros mit gemeinsamer Logistiknutzung kurzfristig und kurzzeitig anmieten können.
5. Unternehmensgründungen mit Migrationshintergrund sollen im Rahmen von Gründertagen einen eigenen Schwerpunkt bilden. Ihnen gilt die besondere Aufmerksamkeit der bezirklichen Unternehmensförderung.
6. Die Gründung von Business Improvement Districts (BIDs) wird als ergänzendes Instrument zur lokalen Standortsicherung bestehender Betriebe angesehen und konstruktiv unterstützt.
7. Wirtschaftsunternehmen werden weiterhin z.B. über die Kammern aktiv in die lokalen Planungsprozesse
eingebunden. Daher erhalten die Kammern regelhaft die Einladungen und Protokolle
ausgewählter Fachausschüsse (Planung, Verkehr, Wirtschaft / Arbeit /Sicherheit).
8, Der festzustellende Fachkräftemangel im Bereich erneuerbarer Energien ist durch entsprechende
Begleitung der Schaffung entsprechender Ausbildungsplätze zu fördern.
9. Die in der Regierungsvereinbarung zwischen CDU und GAL auf Landesebene vereinbarte Gründung einer Kreativagentur wird ausdrücklich begrüßt. Die Vertragspartner sind sich einig,
- 27 -
dass diese Agentur ihren Sitz in Altona erhalten sollte und werden entsprechende Bemühungen auf Senatsebene in die Wege leiten.
10. Konversionsflächen sollen, soweit rechtlich möglich, vorrangig jungen Unternehmen für eine befristete Nutzung angeboten werden. Die Vertragspartner stimmen darin überein, dass hieraus auch dann kein langfristiges Nutzungsrecht abgeleitet werden kann, wenn die Zwischennutzung situationsbedingt über mehrere Jahre läuft.
11. Neben der Nutzung durch junge Unternehmen sollen Konversionsflächen sowie weitere vorübergehend
zur Nutzung zur Verfügung stehende Flächen befristet so genannten Low-Budget-Projekten im Schwerpunkt Tourismusförderung und Kultur zur Verfügung gestellt werden; auch hieraus kann kein langfristiges Nutzungsrecht abgeleitet werden.
12. Der Tourismus ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor im Bezirk Altona. Hierzu soll ein Konzept entwickelt werden, um entweder in Kooperation mit den entsprechenden Aufgabenträgern des Landes oder auf bezirklicher Ebene die bezirklichen Touristikangebote einem breiteren Publikum
bekannt zu machen. Der Internet-Auftritt „altona.de“ kann dabei ebenso gezielt zum Einsatz
kommen wie traditionelle Medien.
13. Die Vertragspartner stimmen darin überein, den Charakter des Fischereihafens – wie in der Vereinbarung auf Landesebene beschrieben – langfristig zu sichern. Hierzu sollen unter anderem
in zu erstellenden Bebauungsplänen die Fischverarbeitende Industrie festgeschrieben und Höchstzahlen für die gastronomische Nutzung definiert werden.
14. Es wird ein Touristik-Konzept „Elbmarsch“ entwickelt. Hierbei sind ausdrücklich die angrenzenden
Landkreise Schleswig-Holsteins zu beteiligen.
15. Das für die Sondernutzung öffentlichen Raums in der Sternschanze entwickelte Konzept wechselseitiger Bürgersteignutzung wird fortgeführt. Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, in wie weit dieses Konzept Vorbildcharakter für vergleichbare Quartiere wie Ottensen entwickeln kann.
- 28 -
XV - Arbeitsmarktpolitik
1. Für die soziale Stadtentwicklung ist eine zukunftsorientierte, wohnortnahe Arbeitsmarktpolitik unverzichtbar. Die Vertragspartner stimmen daher überein, vorhandene und erfolgreich angewandte Maßnahmen fortzuführen und weiterzuentwickeln. Dieses gilt insbesondere für das in der vergangenen
Legislaturperiode eingeführte Hamburger Kombilohnmodell, das auch auf Altonaer Bezirksebene
fortgeführt werden soll.
2. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf die weitere Regionalisierung der Arbeitsmarktpolitik gelegt.
2.1 Die Aufgaben der ARGE sollen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten fortgeführt und weiterentwickelt werden. Hierbei spielen die ARGE-Beiräte eine bedeutende Rolle. Ihre Kompetenzen
sind deutlich zu stärken.
2.2 Die ARGE ist anzuhalten, ihre Kontakte mit den Trägern gemeinnütziger Arbeit zu intensivieren
mit dem Ziel, weiteren Betroffenen wie u. a. Asylbewerbern Möglichkeiten zu sinnvoller Tätigkeit zu eröffnen.
2.3 Die Zukunft der bezirklichen Beschäftigungsträger wie beispielsweise Nutzmüll und FLAKS ist zu sichern.
3. Im Rahmen des vom Senats aufzulegenden Arbeitsmarktprogramms zur Schaffung von 4.000 Arbeitsplätzen sind mindestens 500 im Bezirk Altona anzulegen. Hierbei sollen die Stadtteilbeiräte ebenso aktiv einbezogen wie die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Bezirke gestärkt werden. Die Vertragspartner werden in diesem Zusammenhang über eine Initiative der Bezirksversammlung das Bezirksamt auffordern, kurzfristig ein entsprechendes, regionales Arbeitsmarktprogramm zu entwickeln.
Hierbei ist die sinnvolle und aktive Integration der Sanierungsgebiete vorrangig zu berücksichtigen.
4. Junge Familien und allein erziehende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen vor besonderen Anforderungen, Erwerbstätigkeit und Kindeserziehung erfolgreich und zum Kindeswohl zu verknüpfen.
Im Rahmen der staatlich geförderten oder initiierten Maßnahmen sind die daraus resultierenden Notwendigkeiten wie Teilzeitarbeit und arbeitsplatznahe Kindesversorgung unverzichtbar. Darüber hinaus betrachten es die Vertragspartner als wichtige Querschnittsaufgabe des/r bezirklichen Wirtschaftsbeauftragten,
auf entsprechende Angebote der regionalen Wirtschaft hinzuwirken.
- 29 -
XVI - Haushalt und Vergabe
1. Über die Verwendung der Mittel aus den Anreiz- und Fördersystemen Wachsende Stadt 2008, Sonderinvestitionsfonds 2008 und Gestaltungsfonds für Investitionen 2008 sowie aus dem geplanten Integrierten Anreizsystem ab dem Haushaltsjahr 2009 sowie über die Sondermittel entscheiden die Vertragsparteien im Konsens.
2. Die Mittel aus den Fördersystemen werden entsprechend der Zweckbestimmungen des Haushaltsplanes
zur Förderung von Gewerbe, Handel und Wohnungsbau und zur Sicherung und – wo erforderlich
– Verbesserung der Lebensbedingungen der Altonaer Bürgerinnen und Bürger verwendet. Die Vertragsparteien werden sich dafür einsetzen, dass das ab dem Haushalt 2009 geplante Integrierte Anreizsystem für die Bezirke hinsichtlich seiner Zweckbestimmung nicht hinter die Verwendungsmöglichkeiten
der derzeitigen drei Förder- und Anreizsysteme zurückfällt, sondern den bezirklichen Spielraum möglichst erweitert.
3. Bei der Vergabe der Sondermittel werden 10% des Gesamtbudgets für Gleichstellung und Migration
zur Verfügung gestellt und ein Schwerpunkt auf Jugendarbeit unter Berücksichtigung des Kinder- und Jugendpreises und der Jugendfeuerwehren und Sportvereine unter Berücksichtigung der Sportlerehrung gelegt werden.
4. Bei der Spezifizierung der Rahmenzuweisungen wird keine fundamentale Opposition gegen die Fachbehörden betrieben. Nach dem Bezirksverwaltungsgesetz bestehende Spielräume der Bezirksversammlung
bei der Feinspezifizierung der Rahmenzuweisungen werden unter Berücksichtigung der vom Bezirksamt zu erledigenden Aufgaben zur Nutzung politischer Akzente der Vertragsparteien genutzt.
5.Bezirkliches Benchmarking hat sich als Instrument von Stärken- und Schwächen-Analysen bewährt und soll fortgesetzt bzw. fortentwickelt werden.
- 30 -
XVII – Organisatorisches
Die Vertragspartner vereinbaren, die Politik in der Bezirksversammlung und in den bezirklichen Ausschüssen
gemeinsam zu gestalten sowie im Interesse des Bezirkes Altona und des Landes Hamburg zu handeln. Sie stimmen darin überein, weder in der Bezirksversammlung noch in deren Ausschüssen unterschiedlich abzustimmen.
Alle anstehenden Sachthemen und Problemstellungen werden gemeinsam erörtert mit dem Ziel, einen
Konsens zu erzielen.
Unterzeichnet zu Altona am
Uwe Szczesny
Vorsitzender
der CDU-Fraktion in
der Bezirksversammlung Altona
Gesche Boehlich
Vorsitzende
der GAL-Fraktion in
der Bezirksversammlung Altona
Hans-Detlef Roock
Vorsitzender
des CDU-Kreisverbandes Altona/Elbvororte
Eva Botzenhart
Vorsitzende
des GAL-Kreisverbandes Altona
- 31 -
Der Vertrag steht hier zum Download bereit



Kommentare