"Hamburg für alle!" Diskussionsveranstaltung der SPD am 26.02.
Standort
Einen Tag vor ihrem Landesparteitag veranstaltet die Bürgerschaftsfraktion der SPD Hamburg am 26.02. unter dem Motto "Hamburg für alle!" mit dem Abgeordneten Andy Grote aus Hamburg-Mitte als Moderator eine Diskussion mit Workshops zum Thema gerechter Stadtentwicklung abseits prestigeorientierter Senatsleuchtturmprojekte.
Auf der Veranstaltung spricht u.a. Christoph Twickel, “Not in our Name”, ein Journalist mit Kontakt zu den Aktiven, aus deren Umfeld im Herbst letzten Jahres das gekaperte Magazin "Unter Geiern" entstanden ist.
Bei Teilnahme an der Veranstaltung wird um Anmeldung per Mail an info@spd-fraktion.hamburg.de gebeten.
Hier die Drucksache zum Landesparteitag:
Hamburg - Stadt für alle
Seit Amtsantritt der CDU-geführten Senate 2001 hat sich das Koordinatenkreuz der Stadtentwicklung verschoben. Die Senatspolitik orientiert sich in der Stadtentwicklung ganz wesentlich an den Prinzipien von Markt und Marketing. Dabei hat sich der Senat aus Kernbereichen seiner Verantwortung, etwa in der Wohnungspolitik, zurückgezogen und gleichzeitig sich auf wenige Renommierprojekte konzentriert, die im Kern wiederum der Ankurbelung des Marktes, d.h. der Auslösung privater Investitionen dienen sollen.
Wesentliches Ziel des Senats war, die Botschaft der „Wachsenden Stadt“ durch städtebauliche „Leuchttürme“, wie die Elbphilharmonie, die U 4, den neuen Jungfernstieg etc. nach außen zu tragen. Für diese Projekte, die nur für vergleichweise wenige Hamburgerinnen und Hamburger einen konkreten Nutzen haben, werden Haushaltsmittel in annähernd unbegrenzter Höhe zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig wurden dort, wo es um konkrete Verbesserungen des Lebensumfeldes in den Stadtteilen geht, Mittel nur in sehr eingeschränktem Umfang eingesetzt, vielfach auch, etwa bei der Unterhaltung von Grünanlagen oder Radwegen sogar drastisch eingespart.
Das gesamte Leitbild der „Wachsenden Stadt“ war im Kern weniger eine Entwicklungs- als eine Marketingstrategie. Die Einwohnerzahl Hamburgs ist im Geltungszeitraum dieses Leitbilds nicht stärker gewachsen als schon seit Mitte der 80er Jahre, wobei es noch einige Jahre dauern wird, bis auch nur die Einwohnerzahl von 1970 wieder erreicht ist.
Dabei ist nicht in Abrede zu stellen, dass Hamburg in der Festigung und Stärkung seiner ökonomischen Basis in Konkurrenz zu anderen Metropolen steht und gute Standortpolitik Voraussetzung für Erfolg in diesem Wettbewerb ist. Insofern kann Stadtentwicklungspolitik auch ein Stück weit Standortpolitik sein. Allerdings darf der Marketingnutzen nicht zum alles dominierenden Strukturprinzip der Stadtentwicklung werden. Es darf nicht nur gefördert werden, was in Hochglanzbroschüren oder bunten Animationen vermarktbar ist.
Hamburg hat eine zunehmende Kommerzialisierung des öffentlichen Raums durch zahllose Events und PR-Inszenierungen erlebt. Für den marketingtauglichen Außenauftritt wird die Stadt zur Eventbühne und die Bewohner zu Statisten. Gleichzeitig wurden öffentliche Flächen aus wirtschaftlichen Interessen immer stärker privatisiert, sei es durch Werbeanlagen, privatwirtschaftliche Betreiberkonzepte oder Übereignung an Investoren (Beispiel Überseequartier). Der öffentliche Raumes muss jedoch für alle Hamburgerinnen und Hamburger frei zugänglich und nutzbar sein. Insbesondere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, aufgrund von Behinderungen, ihres Alters etc müssen sich auf öffentlichen Verkehrswegen und Flächen und mit dem ÖPNV ohne Barrieren in der Stadt bewegen können.Die professionelle Flächen- und Immobilienentwicklung durch Private ist in einer Wirtschaftsmetropole zwar wichtiger und notwendiger Bestandteil von Stadtentwicklung. Aber Grundstücke sind kein Wirtschaftsgut wie jedes andere sondern immer auch ein Stück Stadt. In einer ausgewogenen Stadtentwicklung darf die durch Investoren betriebene und damit an der Rentabilität des Einzelobjekts orientierte Flächenentwicklung nicht das alleinige Leitprinzip sein. Insbesondere städtische Grundstücke müssen auch gezielt zur Verwirklichung von Gemeinwohlinteressen eingesetzt werden.
Eine marktorientierte Immobilien- und Stadtentwicklung unterliegt zudem weltweit ähnlichen Gesetzen. Sie führt daher zu ähnlichen Ergebnissen in Stadtbild und Stadtstruktur. Die Unverwechselbarkeit und typische Prägung einer Stadt leidet, die Städte gleichen sich im Erscheinungsbild an.
Ein rein privat gesteuerter Immobilien- und Wohnungsmarkt führt zur Verknappung von Wohnraum und zu steigenden Mieten. Er führt auch dazu, dass Stadtteile ihre Identität verlieren, Bevölkerungsgruppen verdrängt werden und Freiräume verloren gehen, insbesondere in den innenstadtnahen Altbauquartieren. Die Senatspolitik fördert hier die Aufwertungsprozesse ohne den resultierenden Verdrängungseffekten wirksam entgegen zu treten.
Der Widerstand gegen dieses Verständnis von Stadtentwicklung wächst in weiten Teilen der Gesellschaft. In Hamburg hat eine breite und sehr grundsätzliche Debatte darüber eingesetzt, wem die aktuelle Stadtentwicklungspolitik eigentlich dient. Menschen machen den Anspruch geltend, die eigene Stadt nach ihren Bedürfnissen mit zu gestalten. Es geht um Freiräume, um Kontrapunkte zur Durchkommerzialisierung des Stadtraums und um die Frage, welchen Platz es auch für nicht ausschließlich gewinnorientierte, kulturelle, individuelle, sozial ausgerichtete oder anderweitig von der Norm abweichende Konzepte gibt. Häufig sind es gerade solche Projekte, die ein Stück Unverwechselbarkeit gegenüber anderen Städten ausmachen, die Akzeptanz und Identifikation auslösen. Hamburg kann von der überfälligen aktuellen Diskussion nur profitieren. Die Impulse hieraus müssen in Planungs- und Gestaltungsprozesse einfließen und zu einem Umsteuern in der Stadtentwicklung führen. Hierfür ist auch eine neue Kultur der Beteiligung erforderlich.
Ein wichtiger Ausgangspunkt der Debatte ist die Frage, welche Räume in der Stadt für kulturelle und kreative Nutzungen zur Verfügung stehen. Der Umgang mit Künstlern und Kulturschaffenden sagt viel über eine Stadt aus. Es geht dabei um die Bedeutung gerade auch der lebendigen, noch nicht etablierten Kultur- und Subkulturszene für die Lebensqualität in einer modernen Großstadt. Kreative Orte und Milieus lassen sich dabei nicht nach politisch gesetzten Entwicklungszielen beliebig im Stadtgebiet ansiedeln oder verlagern. Stadtplanung kann hier nur Angebote machen. Die Unterstützung der kreativen Szenen muss letztlich um ihrer selbst willen geleistet werden.
Sozialdemokratischer Stadtentwicklungspolitik liegt ein grundsätzlich anderes Bild von Stadt zu Grunde als der des Senats. Nach unserem Verständnis ist die Stadt zuallererst der Lebensraum ihrer Bewohner und kein Marketingprodukt. Zentrales Ziel von Stadtentwicklungspolitik muss die Verbesserung der Lebensverhältnisse möglichst Vieler und der Abbau des sozialen Gefälles zwischen den Stadtteilen sein. Der Eindruck auswärtiger Besucher und Investoren ist nicht unwichtig, entscheidender Maßstab guter Stadtentwicklung sind jedoch die Bedürfnisse der Hamburgerinnen und Hamburger.
Hamburg ist eine einzigartig schöne und attraktive Stadt, Politik muss die Teilhabe aller Hamburgerinnen und Hamburger an den Vorzügen der Stadt ermöglichen. Dem dient die Senatspolitik nicht, sie dient nicht dem Interesse einer Mehrheit in der Bevölkerung.
Leitgedanke einer sozialdemokratischen Stadtentwicklungspolitik muss die „Stadt für alle“ sein. Eine Stadt, deren Ressourcen in den Dienst aller ihrer Bewohner gleichermaßen gestellt wird, die für gleiche Lebenschancen der Bewohner in den unterschiedlichen Stadtteilen sorgt, die gleiche Zugänge zu den Potentialen und den attraktiven Seiten der Stadt bereit stellt, die die Versorgung der Menschen mit für sie bezahlbarem Wohnraum sicher stellt und die Freiräume lässt für Verwirklichung unterschiedlicher Lebensentwürfe, für Kreativität und Vielfalt.
Bezahlbare Wohnungen für alle schaffenDie Situation auf dem Hamburger Wohnungsmarkt ist besorgniserregend. Bedarf und Angebot driften immer weiter auseinander. Während immer mehr Menschen eine Wohnung suchen, werden seit Jahren viel zu wenig neue Wohnungen gebaut. Die Auswirkungen sind vor allem im Segment der preiswerten Mietwohnungen deutlich spürbar. Bei Wohnungsbesichtigungen stehen die Interessenten inzwischen wieder Schlange und die Mieten steigen. Der Mietenspiegel 2009 weist erneut eine über der allgemeinen Preissteigerungsrate liegende durchschnittliche Mietensteigerung (+ 3,6 Prozent) aus. Dabei ziehen die Mieten im unteren Preissegment überproportional an (5 Prozent beim Unterwert des Mietenspiegels). Dies bedeutet, dass vor allem für Menschen mit einem kleinen Geldbeutel immer weniger bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht.
Die Wohnungskrise ist Folge einer Senatspolitik, die in den Zeiten der „Wachsenden Stadt“ die Wohnungsbauförderung weitestgehend eingestellt hat. Der Bedarf an neuen Wohnungen liegt bei jährlich 5.000 bis 6.000. Während zwischen 1991 und 2001 unter sozialdemokratischer Verantwortung noch durchschnittlich 7.000 Wohnungen jährlich gebaut wurden, davon 3.500 mit öffentlicher Förderung, stagniert der Neubau seit 2002 auf einem Niveau von ca. 3.700 Wohnungen pro Jahr. Hinzu kommt, dass jährlich zwischen 1.000 und 2.000 Wohneinheiten durch Abriss wegfallen. Bei den Fertigstellungen handelt es sich überwiegend um Eigentumsobjekte oder hochpreisige Mietwohnungen. Bei den bezahlbaren Mietwohnungen im Geschosswohnungsbau, wo der Bedarf am größten ist, bestehen die größten Defizite.
Menschen mit geringen Einkommen trifft zudem das dramatische Abschmelzen des Sozialwohnungsbestandes. Von 265.000 preislich gebundenen Wohnungen im Jahre 1990 sind aktuell nur noch ca. 100.000 übrig. Jedes Jahr laufen im Durchschnitt ca. 6.000 Sozialbindungen aus. Dem stehen nur wenige hundert neue Sozialwohnungen jährlich gegenüber. Hinzu kommt, dass das städtische Wohnungsunternehmen SAGA/GWG, dem ca. 1/6 des Hamburger Wohnungsbestandes gehört, in den vergangenen Jahren den Wohnungsneubau nahezu eingestellt hat. Da zudem die Mieten von SAGA/GWG in Teilsegmenten (z.B. bei auslaufenden Sozialbindungen sowie im Zusammenhang mit Modernisierungen) erheblich erhöht wurden, erfüllt das Unternehmen seine Aufgaben in der Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit günstigem Wohnraum und als Regulativ am Wohnungsmarkt immer weniger. Dies ist auch eine Folge der an die Stadt zu leistenden Abführungen, durch welche die Investitionskraft des Unternehmens beeinträchtigt wird. So muss SAGA/GWG noch bis 2011 jährlich 100 Mio. Euro zur Finanzierung verschiedenster Sonderinvestitionsprojekten des Senats abführen und wird nun mit weiteren 15 Mio. Euro im Rahmen des Sparprogramms des Senats herangezogen.
Die knappen städtischer Wohnungsbauflächen wurden viel zu häufig nach dem Höchstgebotverfahren vergeben. Die resultierenden hohen Preise führen zu höheren Baukosten und höheren Mieten. Selbst auf städtischen Baugrundstücken sind daher Mieten von 11 - 15 Euro / qm kalt im Neubau mittlerweile die Regel.
Während der Wohnungsbau seit Jahren nicht aus seiner Talsohle herausfindet, wird an vielen Stellen der Stadt weiter intensiv in Büroimmobilien investiert. In Hamburg stehen bereits ca. 1,3 Mio. Quadratmeter Büroflächen (ca. 11%) leer, Tendenz deutlich steigend. Dennoch wird weiter in Büroimmobilien investiert, da Bürobauten grundsätzlich höhere Renditen versprechen. Auch für städtische Flächen werden aufgrund der besseren Vermarktbarkeit häufig zu hohe Gewerbeanteile vorgesehen. So ist etwa in der HafenCity ein deutlich zu geringer Wohnanteil festgesetzt worden. Vor diesem Hintergrund ist bei der Beplanung von wohnungsbaugeeigneten Flächen zukünftig sicher zu stellen, dass der Realisierung von Wohnungsbau Vorrang vor anderen Nutzungen eingeräumt wird. Insbesondere auf großen Konversionsflächen, wie zukünftig auf dem Bahngelände in Altona, muss ein möglichst hoher Anteil an Wohnungsbau, vor allem im preisgünstigen Mietsegment realisiert werden.
Unsere Forderungen:
Hamburg braucht eine Neuausrichtung seiner Wohnungsbauförderung mit folgenden Zielsetzungen:
Deutliche Erhöhung der Neubauzahlen auf 5.000 bis 6.000 im Jahr, vorrangig im Bereich preisgünstigen Geschosswohnungen
Veränderung der Flächenpolitik zur Ermöglichung preisgünstigen Wohnungsbaus auf städtischen Grundstücken
Beschleunigte und ausgeweitete Schaffung von Bauplanungsrecht für geeignete Wohnungsbauflächen
Deutliche Erhöhung der öffentliche Förderung im MietwohnungsbauHamburg braucht Vorfahrt für Wohnungsbau, d.h.
bei der Vergabe städtischer Grundstücke sowie bei planerischen Entscheidungen ist dem Wohnungsbau im Grundsatz Vorrang vor anderen Flächenbedarfen, insbesondere vor Büronutzungen einzuräumen
es sind insoweit auch wirksame Konzepte für die Umwandlung nicht mehr nachgefragter Büroflächen in Wohnungen und die Umwidmung nicht mehr marktgerechter Gewerbeflächen in Wohnungsbauflächen zu entwickeln.Hamburg braucht muss mehr und schneller Bauplanungsrecht für geeignete Wohnungsbauflächen
Hierzu sind gezielt auch brach liegender privater Grundstücke anzukaufen und für den Wohnungsbau zu entwickeln
Die Bezirke sind bei der Planrechtschaffung nachhaltig zu unterstützen. Insbesondere sind ihnen Ressourcen für die Einsetzung von bezirklichen Wohnungsbaulotsen zur Verfügung zu stellen. Die Wohnungsbaulotsen sollen Ansprechpartner für Bauherren und Schnittstellen zu den Fachbehörden sein. Sie sollen unter anderem die Erschließung von Neubaupotenzialen durch Überarbeitung der Bebauungspläne koordinieren und auf die Initiierung und Beschleunigung von Wohnungsbauvorhaben hinwirken.
Es ist ein Flächenkataster zur systematischen Identifizierung von Bebauungsreserven einzuführen.Hamburg braucht wieder eine städtische Flächenvergabe, die nicht im Höchstgebotsverfahren organisiert ist, sondern dem Ziel dient, bezahlbaren Wohnraum insbesondere für Gering- und Normalverdiener zu schaffen.
Insbesondere sind beim Verkauf städtischer Wohnungsbaugrundstücke Abschläge von bis zu 35 Prozent auf den Verkehrswert anzubieten (Festpreisvergabe) und im Gegenzug die Wohnungsunternehmen zu verpflichten, mindestens 30 Prozent der entstehenden Wohnungen im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau zu errichten und für die übrigen Wohnungen sozial verträgliche Anfangsmieten von 7,50 - 8,50 Euro / qm vorzusehen. Alternativ kann im Rahmen einer Konzeptvergabe ausgeschrieben und dabei das Niveau der Anfangsmiete bzw. der Anteil an gefördertem Wohnungsneubau vorgegeben werden.
Das genossenschaftliche Wohnen ist gezielt zu fördern. Die Wohnungsbaugenossenschaften sind als verlässliche Partner bei der Schaffung von bezahlbarem und dauerhaft gegen Umwandlung in Eigentum geschütztem Wohnraum zu unterstützen und bei der Vergabe städtischer Grundstücke vorrangig zu berücksichtigen.Hamburg braucht wieder ein Wohnungsbauprogramm, das seinen Namen verdient. Hierzu sind folgende Änderungen vorzunehmen:
Das Wohnungsbauförderprogramm ist im Segment des Mietwohnungsbaus von derzeit 1.000 Wohneinheiten jährlich auf 2.000 Wohneinheiten aufzustocken.
Auf Grundlage von § 2 Wohnraumförderungsgesetz sind jährlich 1.000 Belegungsbindungen im Wohnungsbestand anzukaufen. Die Belegungsbindungen sollten für mindestens 15 Jahre erworben werden.
Die Eigentumsförderung muss zukünftig wieder auf den Neubau von Wohnraum beschränkt werden. Die Förderung des Erwerbs von Bestandsimmobilien kann entfallen, da hierdurch kein unmittelbarer Effekt auf den Wohnungsbau erzielt wird.Das städtische Wohnungsunternehmen SAGA/GWG muss seinem Auftrag, preisgünstigen Wohnraum für die Menschen in Hamburg zu schaffen, in den kommenden Jahren wieder verstärkt nachkommen und sich in einem seiner Größe entsprechenden Umfang (mit bis zu 1.000 Wohnungen jährlich) am Wohnungsneubau beteiligen. In Höhe des für den Neubau erforderlichen Eigenkapitals ist das Unternehmen von den Abführungen an den Haushalt zu befreien, um dem Unternehmen den notwendigen finanziellen Spielraum für eine aktivere Rolle im Wohnungsbau zu verschaffen.
Die Position des Flächenkoordinators ist wieder zu derjenigen eines Senatsbeauftragten für Wohnungsbau auszubauen und mit geeigneten Durchgriffskompetenzen auszustatten. Der Wohnungsbaubeauftragte soll die Aufgabe haben, im Sinne einer koordinierenden Leitstelle Wohnungsbauvorhaben zu fördern, zu initiieren, zu beschleunigen und zu erleichtern. Die Senatskommission für Wohnungsbau ist wieder einzurichten.
Identität der Stadtteile erhalten, Menschen gegen Verdrängung schützenHamburg erlebt derzeit in einer Reihe von Stadtteilen Aufwertungsprozesse, die zu erheblichem Druck insbesondere auf die langjährige Wohnbevölkerung führen und die Identität dieser Stadtteile bedrohen.
Die Erfolge städtebaulicher Sanierungsverfahren in den innenstadtnahen Altbauquartieren sowie der starke Trend zum Wohnen im Innenstadtbereich haben zu einer erheblich gesteigerten Wohnungsnachfrage in Stadtteilen wie St. Pauli, Sternschanze, St. Georg, Ottensen, Altona-Altstadt oder Eimsbüttel geführt. Diese Entwicklung führt zu teilweise drastisch ansteigenden Mieten und zunehmendem Eigentumswohnungsanteil - mit der Folge, dass einkommensschwache Bevölkerungsgruppen sich das Leben in diesen Stadtteilen nicht mehr leisten können und aus ihnen herausgedrängt werden. So ist die bei Neuvermietungen von Wohnraum durchschnittlich erzielte Miete (so genannte Marktmiete) in St. Pauli in den vergangenen 4½ Jahren von 7,31 Euro/m² auf 10,28 Euro/m², also um mehr als 40 Prozent gestiegen.
Die Aufwertungs- und Verdrängungsprozesse in den innenstadtnahen Stadtteilen haben eine gesamtstädtische Relevanz. Diese sog. „Szene-Stadtteile“ sind geprägt von einer stark gemischten Wohnbevölkerung. Hier leben Menschen mit völlig unterschiedlichen sozialen Hintergründen, Einkommensverhältnissen, Kulturen und Lebensentwürfen zusammen. Dichte und Vielfalt schaffen Urbanität und kulturelle Strahlkraft. Die Stärke dieser Quartiere liegt in ihrer Vielfalt, ihrer Toleranz und gegenseitiger Akzeptanz, die zu einer besonderen Integrationskraft führen, sie sind Labore der modernen Großstadtgesellschaft. Hier sind großstädtisches Lebensgefühl und Lebensqualität zu Hause, hier liegt auch Hamburgs größtes kreatives Potential. Wenn die Vielfalt, die Unterschiedlichkeit der Menschen in diesen Stadtteilen verschwindet, drohen Identität und Unverwechselbarkeit verloren zu gehen. Bewohnerinnen und Bewohner mit geringerem Einkommen können sich ihre eigenen Stadtteile nicht mehr leisten und werden an den (Stadt-) Rand gedrängt. An die Stelle einer vielschichtigen, gemischten tritt eine entmischte, segregierte Stadtbevölkerung. Mit der Wertsteigerung für Flächen und Immobilien verschwinden auch Freiräume und Nischen, etwa für die (Sub-)Kultur. Auch entsteht ein erhöhter Druck auf die gewachsene lokale Einzelhandels- und Gewerbestruktur. An der Zukunft dieser Quartiere wird sich deshalb auch ein Stück weit die entscheiden, wie sich Städte und Großstadtgesellschaften insgesamt entwickeln. Der Senat hat zur Lösung dieser Fragen keinerlei Konzept, sondern überlässt die Entwicklung den Kräften des Marktes. Während das Marketing der Stadt mit „pulsierenden Szenen“ wirbt, entzieht die Senatspolitik eben diesen die Grundlage.
Wenn die viele Jahrzehnte gewachsene Vielfalt, der Charme der Stadtteile und die Heterogenität der Wohnbevölkerung geschützt und erhalten werden soll, muss es ein entschlossenes Gegensteuern und eine Umorientierung in wesentlichen Bereichen der Stadtentwicklungspolitik geben. Notwendig ist ein Bündel von Maßnahmen, das in seiner Gesamtheit als „Schutzschirm gegen Verdrängung“ wirken kann.
Unsere Forderungen:Sozial-Monitoring für alle Stadtteile einführen:
Die wesentlichen Strukturdaten zur sozialen Zusammensetzung der örtlichen Wohnbevölkerung und zu den Lebensbedingungen in den Stadtteilen werden zukünftig flächendeckend und kontinuierlich erhoben (z. B. zur Zusammensetzung nach Altersgruppen, verfügbares Einkommen, Migrationshintergrund, Erwerbslosenquote etc.). Eine wesentliche Rolle spielt in diesem Zusammenhang auch die Mietentwicklung in den einzelnen Stadtteilen. An den Indikatoren lassen sich Veränderungsprozesse und Verdrängungseffekte in den einzelnen Stadtteilen ablesen. So wird es möglich, schnell und zielgenau Gegenmaßnahmen einzuleiten.Soziale Erhaltungsverordnungen und Umwandlungsverordnungen erlassen:
Soziale Erhaltungsverordnungen nach § 172 BauGB ermöglichen den Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung. Danach können Wert steigernde Bau- und Umnutzungsmaßnahmen („Luxusmodernisierungen“) untersagt werden. Daran gekoppelte Umwandlungsverordnungen verhindern die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Zukünftig soll das langwierige Verfahren durch einen indikatorengestützten Erlass sozialer Erhaltungsverordnungen beschleunigt werden. Grundlage sind die aus dem Sozial-Monitoring gewonnenen Daten. Die Erfahrungen aus München, das auf diesem Wege 14 Soziale Erhaltungsverordnungen erlassen hat, sind einzubeziehen.Neuen, preisgünstigen Wohnraum in den betroffenen Stadtteilen schaffen, indem:
- in Bauplanungs- und Genehmigungsverfahren für private Flächen in größtmöglichem Umfang geförderter Wohnungsbau durchgesetzt wird.
- die Vergabe städtischer Wohnungsbaugrundstücke unter der Bedingung erfolgt, dass mindestens zu 40% öffentlich geförderter Mietwohnungsbau entsteht und im Übrigen eine sozial verträgliche Anfangsmiete von nicht über 8,- € / qm vereinbart wird. Im Gegenzug sind Kaufpreisabschläge zu gewähren.
- die SAGA in den betroffenen Stadtteilen gezielt öffentlich geförderten Wohnungsneubau betreibt. In der Höhe des hierfür investierten Eigenkapitals ist die SAGA von den millionenschweren Abführungen an den Haushalt zu befreien.
- die Stadt – auch unter Nutzung von Vorkaufsrechten - Grundstücke ankauft und auf diesen stadtteilverträgliche Nutzungen realisiert. Insbesondere sind Grundstücke zur Umsetzung preisgünstigen Wohnungsbaus an Wohnungsbauunternehmen weiter zu geben.
Mietpreissteigerung dämpfen, indem
- gezielt soziale Belegungsbindungen in von Verdrängung betroffenen Stadtteilen angekauft werden, um für diese Wohnungen für mindestens 15 Jahre ein niedriges Mietniveau zu sichern.
- die SAGA bei auslaufenden Belegungsbindungen sowie im Anschluss an Modernisierungen eine maßvolle Mietenpolitik betreibt und die rechtlichen Mieterhöhungsspielräume (20% in 3 Jahren) nicht voll ausschöpft.
- die SAGA auf die vorzeitige Ablösung von Belegungsbindungen verzichtet und bei der Modernisierung ihrer Wohnungen zur Verfügung stehende öffentliche Fördermittel - mit der Folge entsprechender Mietbindungen - auch in Anspruch nimmt.
- Wohnungsbestände, die sich im Treuhandeigentum von Sanierungsträgern befinden (in St. Pauli z. B. ca. 800 Wohnungen), zur langfristigen Sicherung eines bezahlbaren Mietniveaus beim Treuhandeigentümer verbleiben oder jedenfalls eine Weiterveräußerung nur bei vergleichbarer Absicherung dieses Ziels erfolgt.
Gewerbestrukturen und kulturelle Vielfalt schützen:
Aufwertungsprozesse treffen nicht nur Bewohnerinnen und Bewohner eines Stadtteils, sondern auch alteingesessene Gewerbebetriebe. Im Stadtteil verankerte Einzelhandelsgeschäfte und kleine Handwerksbetriebe werden häufig durch finanzstarke Einzelhandels- und Gastronomieketten abgelöst. Kultur- und Kreativnutzungen verlieren durch die neue immobilienwirtschaftliche Dynamik ihre Freiräume und Nischen. Konzepte zum Erhalt der Stadtteil-Identität müssen deshalb auch hier ansetzen, z. B. indem
- städtische Gewerbeflächen für lokale Gewerbebetriebe und Kreativnutzungen bereit gestellt werden.
- Gewerbeimmobilien im Treuhandeigentum von Sanierungsträgern zu bezahlbaren Mieten an lokales Gewerbe, kreative Nutzungen und soziale Einrichtungen vergeben werden.
- bei städtischen Flächen und Immobilien auf Wert steigernde Entwicklungsmaßnahmen verzichtet wird, um Freiräume und Nischen für nicht kommerzielle Nutzungen zu erhalten
Menschen stärken, soziale Netzwerke unterstützen
In den betroffenen Quartieren geht oft sozialer Zusammenhalt verloren. Über viele Jahre gewachsene nachbarschaftliche Strukturen, soziale Zusammenhänge, Verbindungen und Anknüpfungspunkte fallen weg. Um die Widerstandkräfte der Bewohner gegen Verdrängungsprozesse zu stärken, müssen
- soziale Netzwerke, nachbarschaftliches Engagement und Gemeinschaftsprojekte unterstützt werden.
- die soziale Infrastruktur, Beratungs- und auch Kommunikationsangebote („community center“) erhalten bleiben bzw. gestärkt werden.
- Informations- und Beteiligungsformen zur Verfügung gestellt werden, die eine aktive Einbeziehung der Menschen in die Entwicklung ihres Stadtteils ermöglichen.
Flächenpolitik im Gemeinwohlinteresse
Der Umgang mit städtischen Flächen und Immobilien darf nicht allein an Verwertungszielen ausgerichtet sein. Die Erzielung möglichst hoher Erlöse zu Gunsten des Haushalts ist immer abzuwägen mit der Verwirklichung anderer öffentlicher Interessen, wie der Schaffung bezahlbaren Wohnraums oder der Bereitstellung preisgünstiger Flächen für Kulturnutzungen.
Die Privatisierungsideologie von Ex-Finanzsenator Wolfgang Peiner hat zur Veräußerung großer Teile des städtischen Grundbesitzes geführt. Dies schließt viele von der Stadt genutzte Immobilien ein, die jetzt teuer zurück gemietet werden müssen. Damit wurden zu Gunsten kurzfristiger Einnahmen städtische Gestaltungsspielräume und Einflussmöglichkeiten unumkehrbar aufgegeben. Bei der Veräußerung wurde regelhaft nach dem Höchstgebotsverfahren vorgegangen.Städtische Grundstücke sind jedoch zunächst ein Stück Stadt und erst in zweiter Hinsicht ein Vermögenswert. Eine aktiv gestaltende Stadtentwicklungspolitik muss städtische Flächen gezielt zur Erreichung von Entwicklungszielen einsetzen.
Zwar wird Hamburg an vielen Stellen auch in Zukunft das Engagement privater Immobilienentwickler und Investoren brauchen. Dort aber, wo städtische Flächen für die Entwicklung oder die Identität einzelner Stadtteile oder der Gesamtstadt (z.B. im „Gängeviertel“) von zentraler Bedeutung sind, oder wo die städtischen Flächen einen sozialen Auftrag erfüllen (z.B. Kleingartenflächen oder Sportflächen), dürfen sie nicht dem freien Spiel der Kräfte des Immobilienmarktes überlassen werden, sondern hier muss die Stadt ihre Verantwortung wahrnehmen.
Die Stadt muss zur Schaffung preisgünstigen Wohnraums vergünstigte Wohnungsbauflächen zur Verfügung stellen. Sie muss in kreativen Quartieren, deren kulturelle Substanz durch Preisdruck und Verdrängungseffekte bedroht ist, kreativen Nutzungen Vorrang bei der Disposition über Immobilien einräumen.
Unsere Forderungen:Städtische Grundstücke müssen Teil einer verantwortlichen Stadtentwicklungspolitik und nicht in erster Linie Renditeobjekt der Finanzbehörde sein.
Bei der Vergabe städtischer Grundstücke muss das öffentliche Nutzungs- und Gestaltungsinteresse grundsätzlich Vorrang vor der Höhe des erzielten Preises haben. Eine Veräußerung im Höchstgebotsverfahren kommt insoweit nicht in Betracht.
Es sind Modelle zu entwickeln, mit denen das städtische „Immobilienmanagement“ aus dem alleinigen Verantwortungsbereich der Finanzbehörde herausgelöst und stärker an die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt angebunden wird.
Verpachtete städtische Flächen, die für das Kleingartenwesen genutzt werden, dürfen nicht als Verwertungsflächen zur Finanzierung von Projekten in anderen Teilen der Stadt genutzt werden. Eine Inanspruchnahme von Kleingartenflächen darf weiterhin nur dann erfolgen, wenn diese Flächen direkt und im unmittelbaren Zusammenhang für die Realisierung öffentlich relevanter Maßnahmen und Projekte zwingend gebraucht werden und gleichzeitig eine gleichgroße Fläche im gleichen Stadtteil zur Verfügung gestellt wird.
Den sozialen Zusammenhalt der Stadt stärken, Menschen beteiligenIn den 105 Hamburger Stadtteilen, unzähligen Quartieren, Ortsteile und Nachbarschaften mit bestehen unterschiedlichste Lebensbedingungen, Sozialstrukturen und gesellschaftlichen Milieus. Zahlreichen Stadtteilen mit hoher Wohn- und Lebensqualität stehen nach wie vor auch viele Quartiere mit erheblichen Belastungen und Benachteiligungen gegenüber.
Dabei ist festzustellen, dass in manchen der früher als sozial schwach geltenden Stadtteilen die Entwicklung sich zunehmend in das andere Extrem verkehrt . Aus den attraktiver gewordenen innerstädtischen Altbauquartieren werden einkommensschwächere Bewohner in andere Quartiere verdrängt, wo sich neue Problemlagen entwickeln können.
Die benachteiligten Stadtteile, in denen sich die Problemlagen moderner Großstädte besonders konzentrieren, werden von gesamtstädtischen Entwicklungen häufig abgekoppelt, die Lebenschancen insbesondere der hier aufwachsenden Kinder sind geringer als in anderen Stadtteilen. Gleichwohl leben die meisten Hamburgerinnen und Hamburger gerne in ihren Quartieren und gibt es auch in den sozial schwierigeren Vierteln der Stadt unzählige, noch nicht hinreichend geförderte Potenziale.
Das größte Potential der Stadtteile sind ihre Bewohnerinnen und Bewohner. Die Bereitschaft, sich aktiv in Veränderungsprozesse einzuschalten und die Entwicklung des eigenen Viertels positiv mit zu gestalten, haben deutlich zugenommen. Insbesondere dort, wo sich die städtebaulichen Strukturen eines Quartiers nachhaltig verändern, wollen Menschen einbezogen werden, sie wollen eigene Vorstellungen entwickeln und einbringen können. Hier fehlt es häufig an geeigneten Beteiligungsformen. Genossenschaftsmodelle können ein Weg sein, eigene Ideen und Projekte von Menschen in ihren Stadteilen gemeinsam auch zu verwirklichen.Hamburg hat zur Entwicklung benachteiligter Quartier bereits seit den 80er Jahren mit eigenen Landesprogrammen bundesweit Akzente gesetzt. In vielen Quartieren wurde und wird durch umfangreiche Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Gebäudebestand, die Wiederherstellung von Grün- und Freizeitflächen sowie den Aufbau sozialer und gesellschaftlicher Infrastruktureinrichtungen viel erreicht. Der sensible Umgang mit den baulichen Strukturen und der Schutz von Bestandsmietverhältnissen spielen dabei eine zentrale Rolle. Es wurde ein im Grundsatz bewährtes Förderinstrumentarium geschaffen, das – allerdings auf z. T. niedrigerem Niveau – auch seit 2001 im Kern fortgeführt wurde. Trotz unbestreitbarer Erfolge weisen die Werkzeuge der Vergangenheit aber auch eine Reihe von Defiziten auf. Um die immer noch zwingend erforderliche Unterstützung vieler Quartiere effektiver und nachhaltiger zu machen und hamburgweit dem sozialen Auseinanderdriften der Stadtteile entgegenzuwirken, ist eine Weiterentwicklung der bestehenden Instrumente erforderlich. Dabei geht es vor allem um folgende Leitthemen:
Zum einen müssen in den Gebieten der geförderten Stadtteilentwicklung nach Auslaufen der Programmzeiträume die Sanierungs- und Entwicklungserfolge besser gesichert und verstetigt werden. Häufig erleben solche Gebiete nach Auslaufen des Programms trotz weiter bestehenden Förderbedarfs eine „harte Landung“. Diese kann sowohl in einem Zurückfallen in überwunden geglaubte Problemlagen als auch in ungesteuerten Aufwertungs- und Verdrängungsprozessen bestehen. Quartiere, die von solchen Fehlentwicklungen betroffen sind, bedürfen daher auch über die begrenzte Laufzeit des jeweiligen Förderprogramms hinaus gezielter Unterstützung. Gleiches gilt für Gebiete mit deutlichen strukturellen Defiziten, die nicht Fördergebiet der Stadtteilentwicklung sind oder werden. Diese Quartiere müssen eine Basisförderung erhalten.
Ein weiterer Schwerpunkt muss die Stärkung von kleinteiligen Strukturen und sozialen Netzwerken vor Ort sein. Die Aktivierung von Gemeinsinn und Eigeninitiative im unmittelbaren eigenen Wohnumfeld fördert die Identifikation mit dem eigenen Quartier und stabilisiert das soziale Gefüge. Gerade unterhalb der institutionellen Ebene gibt es viel förderungswürdiges Potential zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts auf Ebene der Nachbarschaften. Auch in Großstadtquartieren gibt es ein Bedürfnis nach örtlicher Gemeinschaft, nach Austausch und guter Nachbarschaft. Gemeinsame Initiative und die Übernahme von Verantwortung im eigenen örtlichen Umfeld erhöht die Bindung der Bewohner an ihr Quartier und stabilisiert so das soziale Gefüge.
Ein dritter Schwerpunkt betrifft die bessere Verknüpfung der Förderprogramme mit anderen für die Entwicklung eines Stadtteils maßgeblichen Politikfeldern. In der Vergangenheit wurden in den Gebieten der Stadtteilentwicklung zu wenig behördenübergreifende Handlungsansätze verfolgt. Häufig wurden Entwicklungsanstrengungen durch gegenläufiges Handeln anderer Fachbehörden konterkarriert. Eine standardisierte Koordination der Maßnahmen unterschiedlicher Fachbehörden in Stadtteilentwicklungsgebieten erfolgte nicht. Der Bedarf an Koordination darf allerdings nicht zum Aufbau überkomplexer bürokratischer Strukturen führen. Die Verknüpfung muss vor allem auf örtlicher Ebene erfolgen. Entscheidend ist, was bei den Menschen vor Ort ankommt.
Zuletzt darf eine Politik, die dem sozialen Auseinanderdriften der Stadtteile entgegenwirken will, nicht nur auf die einzelnen Gebiete bezogen sein sondern muss auch die gesamtstädtische Perspektive berücksichtigen. Viele Entwicklungen, die die Lebensbedingungen der Menschen unmittelbar beeinflussen, können nicht allein auf Quartiersebene bekämpft werden. Übergeordnetes Ziel muss die Förderung des sozialen Zusammenhalts der Stadt und die Gewährleistung gleicher Lebenschancen aller Hamburgerinnen und Hamburger unabhängig davon, in welchem Stadtteil sie leben.
Unsere Forderungen:
- Quartiere mit strukturellem Unterstützungsbedarf müssen auch außerhalb des Status als festgesetzte Gebiete der Stadtteilentwicklung eine Basisförderung erhalten. Solche Förderquartiere sollen vorrangig berücksichtigt werden beim Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagskitas, bei der Absenkung von Klassenfrequenzen, bei der Einrichtung von Elternschulen, Mutter-Kind-Zentren, Pflegestützpunkten etc, bei Wohnungsbaumaßnahmen der SAGA/GWG, bei der Bereitstellung städtischer Flächen für den Wohnungsbau, bei Investitionen in öffentliche Wegeverbindungen, Grünflächen, Freizeitflächen etc..
- Insbesondere in Quartieren, die von besonderen Belastungen oder gravierenden Veränderungsprozessen betroffen sind, muss die Beteiligung der betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner gestärkt und unterstützt werden. Dies kann z.B. durch Stadtteilbeiräte, Anwohnerforen, öffentliche Anhörungen, Planungswerkstätten, Beteiligung an städtebaulichen Ideenwettbewerben und workshops geschehen.
- Kleinteilige Quartiers- und Nachbarschaftsprojekte müssen gezielt unterstützt werden. Hierzu gehören Nachbarschaftsinitiativen, aktiven Hausgemeinschaften, Mehrgenerationenprojekte, Nachbarschaftshilfeprojekte, Baugemeinschaften, Genossenschaftsprojekte, Müttergruppen oder Nachbarschaftstreffs.
- In den Gebieten der Stadtteilentwicklung sind die unterschiedlichen fachbehördlichen und bezirklichen Maßnahmen zu koordinieren und zu verbinden. Hierzu sind insbesondere die Handlungsansätze in der Schulpolitik, Wohnungsbaupolitik, Grundstückspolitik, Beschäftigungsförderung, Sozialpolitik und Infrastrukturentwicklung zu verzahnen.
Die Gestalt der StadtEine Stadt, deren Vergangenheit nicht erkennbar ist, ist schlecht gerüstet für die Zukunft. Stadtbild bedeutet immer auch die Ablesbarkeit von Stadtgeschichte. Aus der Nachvollziehbarkeit von früheren Entwicklungen entsteht Unverwechselbarkeit und Identität. Deshalb ist mit dem Gesicht der Stadt sorgfältig umzugehen, mit jedem Abriss verschwindet ein Stück Stadt unwiederbringlich.
Genauso wahr ist allerdings, dass auch jede Zeit ihren eigenen architektonischen und städtebaulichen Ausdruck finden muss. Dieser muss jedoch den besonderen Prägungen der Stadt, ihrer Orte und der Umgebung angepasst sein. Architektur ist allzu häufig nicht Ausdruck eines ortsbezogenen Gestaltungswillens sondern die optimierte Anordnung wirtschaftlicher Nutzflächen. Hohe Grundstückspreise führen zu hohem wirtschaftlichem Druck und schlechter Architektur. Austauschbare Investorenarchitektur nimmt den Orten und dem Stadtbild die Individualität und Seele.
Stadtentwicklungspolitik muss deshalb der Gleichförmigkeit entgegentreten. Sie muss über Wettbewerbe, Bebauungsplan- und Baugenehmigungsverfahren individuelle Qualität neuer Bebauungen sichern. Die Gestalt darf sich nicht allein aus der Rentabilität und Funktionalität des Einzelobjekts ableiten, neue Bauvorhaben müssen sich nach Volumen und Gestalt in den örtlichen Stadtraum einordnen und durch menschliches Maß Akzeptanz der Nachbarschaft gewinnen. Gute Stadtentwicklungspolitik muss eine Durchkommerzialisierung des Stadtraums verhindern, muss Freiräume sichern und Kontrapunkte zulassen.
Erhaltenswerte architektonische Prägungen von Einzelgebäuden oder ganzen Quartieren müssen durch aktiven Denkmalschutz und den Erlass baulicher Erhaltungsverordnungen geschützt werden. Flächendeckende energetische Fassadensanierungen dürfen nicht dazu führen, dass die klassischen Hamburger Klinkerfassaden aus der Zeit Fritz Schumachers verschwinden und das historische Gesicht ganzer Stadtteile verschwindet.




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