Bürgerbegehren erfolgreich - aber Bürgerentscheid soll ausgehebelt werden!

In nur 4 Monaten hat die Initiative „Apfelbaum braucht Wurzelraum“ ca. 9.000 Stimmen für den Erhalt und die planrechtliche Absicherung aller Altonaer Kleingärten gesammelt. Damit war das Bürgerbegehren erfolgreich.

Am 12. Januar 2009 hat das Bezirksamt Altona formell das Zustandekommen des Bürgerbegehrens bestätigt.

Als nächster Schritt steht der Bürgerentscheid an. Beim Bürgerentscheid können alle Altonaer Wahlberechtigten Anfang Mai 2009 direkt oder per Briefwahl darüber abstimmen, ob die Altonaer Kleingärten an Ort und Stelle erhalten und planrechtlich gesichert werden.

Ob es aber dazu kommt, ist noch offen:

Für die Kleingartenflächen (27 ha), die für die Finanzierung des Autobahndeckels als Bauland verkauft werden sollen, will der Senat von seinem Recht zur Evokation Gebrauch machen. Das heißt, nicht mehr der Bezirk entscheidet, was mit diesen Flächen passiert. Auch die Altonaer Bürger können nicht mehr per Bürgerentscheid darüber abstimmen. Die Planungshoheit liegt dann beim Senat bzw. bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU).

Ob dieser Teil des Bürgerbegehrens evoziert wird, will der Senat will am 3. März 09 entscheiden.

In unserem Bürgerbegehren geht es aber um mehr, und zwar um die planrechtliche Sicherung aller Altonaer Kleingärten. Auch wenn die Flächen, die zur Finanzierung des Deckels herangezogen werden sollen, aus dem Bürgerentscheid herausfallen, könnte nach jetziger Rechtsauffassung des Bezirksamtes über die planrechtliche Sicherung aller anderen Altonaer Kleingärten weiter mit einem Bürgerentscheid abgestimmt werden.

Doch auch dieser Teil des Bürgerbegehrens lässt sich durch einen politischen Trick verhindern. Die Bezirksversammlung könnte am 26. März, rechtzeitig vor Verschickung der Wahlunterlagen, dem Bürgerbegehren formell beitreten. Fazit: Wenn sich die Bezirksversammlung dem Bürgerbegehren anschließt, gibt es kein Bürgerbegehren mehr, weil die Altonaer Politik und Initiatoren des Bürgerbegehrens offiziell das gleiche wollen. Eine Abstimmung aller Altonaer und die damit verbundene öffentliche Diskussion, würde so verhindert werden.

Und im Anschluss, so wurde bereits von Bezirksverwaltung und Bezirkspolitikern signalisiert, wird auch dieser Beschluss nicht umgesetzt, weil wiederum ein Veto von der BSU oder/und anderen Behörden eingelegt werden könnte. Die Altonaer Politiker, die ja in Wirklichkeit keine planrechtliche Sicherung der Gärten wünschen, stehen mit einer weißen Weste da und reichen den schwarzen Peter eine Etage höher.

So wird Bürgerbeteiligung ad absurdum geführt:

Erst wird von Senatsebene gesagt, Altona muss Flächenvorschläge für die Finanzierung des verlängerten Deckels machen, weil Altona vom Deckel profitiert. Als dies durch das Bürgerbegehren nicht mehr möglich, ist die Entscheidung über die Flächen plötzlich ein gesamthamburgisches Anliegen.

Vor der Wahl unterstützt die GAL Volks- und Bürgerbegehren, nach der Wahl hebelt sie diese aktiv aus. Gesetzlich verankerte Rechte der Bürger werden mit Füßen getreten, wenn es nicht in den Kram passt.

Im Hamburger Koalitionsvertrag steht, dass eine „langfristige Sicherung des Kleingartenbestandes vereinbart“ wurde. Nach der Wahl soll ein Bürgerentscheid, der gerade dies erreichen will, undemokratisch durch Scheinzustimmung ausgebremst werden.

Den Widerstand der Altonaer Bürger gegen die Vernichtung von Grünflächen wird man damit nicht mundtot machen können.

Altona, den 15.02.2009

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